Gast
Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05.
Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo
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Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05.
Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo
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Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05.
Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo
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Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05.
Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo