Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Mietvertrag läuft zum 31.10. aus und ich werde die Wohnung
zum 31.08. verlassen und den Schlüssel übergeben. Muss ich dann
für September und Oktober die gesamte Warmmiete oder nur die Kaltmiete zahlen ?
Stichwörter: wohnungsrückgabe + nebenkosten

4 Kommentare zu „Nebenkosten nach Wohnungsrückgabe”

Gast Experte!

Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05.

Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo

Gast Experte!

Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05.

Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo

Gast Experte!

Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05.

Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo

Gast Experte!

Natürlich die Warmmiete, denn dein Mietvertrag läuft bis 31.10.05.

Ob du die Whg. bewohnst oder nicht, du bist verpflichtet, deinen Mietertrag zu erfüllen, d.h. unter Anderem die Betriebskosten (i.d.R. nach II. BV) zu tragen/zahlen. Vielleicht ist der Vermieter ja damit einverstanden, das du kurzfristig einen Nachmieter stellst, damit er dich vorzeitig aus dem Mietertrag entlassen kann. (Vermieter ist hierzu jedoch nicht verpflichtet) Gruß Cleo

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.