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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
habe im mietvertrag eine klausel, die besagt, dass nicht vor 24 monaten nach mietvertragsabschluss ordentlich gekündigt werden kann.

ich bin im oktober 2005 eingezogen.

nun will bzw. muss ich aber aus dieser wohnung ausziehen.

habe dem vermieter geschrieben, ob es möglich wäre, die klausel aufzuheben.

die antwort: "den passus über den ausschluss der kündigung für die ersten zwei jahre nach abschluss des mietvertrages, können wir leider nicht streichen, im falle der kündigung, würden wir uns jedoch um eine vorzeitige weitervermietung der wohnung bemühen."

heißt das, dass ich jetzt kündigen kann und sobald ein neuer mieter gefunden ist, kann ich ausziehen?
Stichwörter: aufheben + mietvertragsklausel

1 Kommentar zu „mietvertragsklausel aufheben!?”

Susanne Experte!

Die Anwort des VM finde ich auch eigenartig-aber bevor hier die Leute diese Antwort verschiedenst interpretieren, solltest Du das telefonisch abklären.

Die Klausel ist übrigens gültig. Du könntest Dir von Deinem VM schriftlich geben lassen, dass er Dich gegen Nachmietergestellung aus dem Mietvertrag entlässt.

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