Gast hat diese Frage gestellt
Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Arbeitsnehmers
Ein Arbeitgeber macht sich gegenüber seinem Arbeitnehmer schmerzensgeldpflichtig, wenn er im Rahmen des Arbeitsverhältnisses in schwerwiegender, rechtswidriger und schuldhafter Weise in dessen Persönlichkeitsrecht eingreift. Das Persönlichkeitsrecht wird dabei insbesondere durch Maßnahmen verletzt, die das vom Arbeitnehmer während seiner langjährigen Tätigkeit erworbene "berufliche und soziale Selbstverständnis" grundlos massiv beeinträchtigen.
So sprach das Arbeitsgericht Ludwigshafen einem ehemaligen Direktor ein Schmerzensgeld von knapp 52.000 DM zu, weil dieser nach einer Unternehmensfusion von seinem Arbeitgeber systematisch herabgesetzt und schikaniert wurde. Ihm wurde eine Stellung mit angemessenem Aufgabenbereich und entsprechender Arbeitsplatzgestaltung mit Sekretärin sowie eine turnusmäßige Dienstwagenerneuerung vorenthalten. Ferner wurde er monatelang unberechtigt von der Arbeit freigestellt und musste tägliche Arbeitsnachweise erbringen. Diese systematische Beschädigung des inner- und außerbetrieblichen Ansehens der ehemaligen Führungskraft rechtfertigte die Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgeldes.
Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 06.11.2000
1 Ca 2136/00 (nicht rechtskräftig)
Der Betrieb 2001, 1096