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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nabend zusammen,

Ich wohne in einer 5er WG in der jede Partei seinen eigenen Mietvertrag hat.
Das has wird vom Land Rheinland-Pfalz gefördert weil es ein Studentenwohnheim ist.

Mitlerweile ist der Komplex auch Beschlagnahmt und der Zwangsverwaltung zugeführt.
Wir haben hier vor Ort einen Hausverwalter, der sich das Recht rausnimmt die WG JEDERZEIT und so oft er will zu betreten um das Lehrstehende Zimmer zu vermieten.
Die Tage gab er auch den Schlüssel an einen uns völlig unbekannten raus. Dieser besitzt den Schlüssel jetzt mehr als eine Woche.
Er könnte also reintheoretisch jederzeit die WG lehrräumen. Den Schlüssel bekahm er um aus dem leeren zimmer einen Schrank zu holen.

Hab eben mit dem Verwalter telefoniert und der meinte nur "es wär ja keiner da gewesen also ist er einfach rein".

Jetzt meine Frage gilt hier auch das allgemeine Mietrecht, das der Vermieter/Hausverwalter nur bei Notfällen rein darf und bei Weitervermietung vorher einen Termin vereinbaren muss?

Der Verwalter zeigt sich recht uneinsichtig weswegen ich keine Hemmungen habe beim wiederholten vorfall eine anzeige wegen Hausfriedensbruch zu erstatten.
Stichwörter: welche + wg + rechte + vermieter

5 Kommentare zu „Welche Rechte hat der Vermieter in einer Wg”

Susanne Experte!

Natürlich, warum sollte in diesem Fall das Mietrecht nicht gelten? Wenn er das Zimmer nur über Gemeinschaftsräume betreten kann, muss halt ein anderer Mieter zugegen sein!

moxon

Danke für die fixw antwort Susanne.
Gibt es dazu eventuell Urteile, damit ich ihm das vor die Nase knallen kann?

Irgendwas womit ich ihm das belegen kann?

hab vor langerzeit mal irgendwo aufgeschnappt das man in einer WG öfters zur besichtigung zur Verfügung stehen muss, hab die daten aber auch nicht mehr genau im Kopf

Susanne Experte!

<!-- s :D --><!-- s :D --> dafür müsst ich jetzt auch googeln...das kannst Du selbst genauso gut. Ob's dafür spezielle WG-Urteile gibt, weiss ich nicht.
Es geht definitiv nur darum, dass die übrigen Mieter das Hausrecht über die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten haben. Kann das freie Zimmer nur darüber betreten werden, sind Besuchsanmeldungen fällig. Der potentielle Mieter besichtigt ja nicht nur das frei Zimmer sondern auch die gemeinschaftlich genutzten Räume.

moxon

Googlen tue ich da seit heut mittag finde aber recht wendig bis gar nix wg bezogenes.

Macht es den einen Ausschlag, das Küche Flur nicht vermietet sind sondern sogenannte Gemeinsamgenutzte bereich?

Susanne Experte!

Das muss kein WG-Urteil sein, es reicht, wenn auch die Besuchszeiten verwiesen wird.
Wie ich schon schrieb: Es geht um das Betreten der gemeinsam genutzten Räumlichkeiten, wo die Mieter das Hausrecht haben.

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