Susanne
Natürlich, warum sollte in diesem Fall das Mietrecht nicht gelten? Wenn er das Zimmer nur über Gemeinschaftsräume betreten kann, muss halt ein anderer Mieter zugegen sein!
moxon
Danke für die fixw antwort Susanne.
Gibt es dazu eventuell Urteile, damit ich ihm das vor die Nase knallen kann?
Irgendwas womit ich ihm das belegen kann?
hab vor langerzeit mal irgendwo aufgeschnappt das man in einer WG öfters zur besichtigung zur Verfügung stehen muss, hab die daten aber auch nicht mehr genau im Kopf
Susanne
<!-- s --><!-- s --> dafür müsst ich jetzt auch googeln...das kannst Du selbst genauso gut. Ob's dafür spezielle WG-Urteile gibt, weiss ich nicht.
Es geht definitiv nur darum, dass die übrigen Mieter das Hausrecht über die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten haben. Kann das freie Zimmer nur darüber betreten werden, sind Besuchsanmeldungen fällig. Der potentielle Mieter besichtigt ja nicht nur das frei Zimmer sondern auch die gemeinschaftlich genutzten Räume.
moxon
Googlen tue ich da seit heut mittag finde aber recht wendig bis gar nix wg bezogenes.
Macht es den einen Ausschlag, das Küche Flur nicht vermietet sind sondern sogenannte Gemeinsamgenutzte bereich?
Susanne
Das muss kein WG-Urteil sein, es reicht, wenn auch die Besuchszeiten verwiesen wird.
Wie ich schon schrieb: Es geht um das Betreten der gemeinsam genutzten Räumlichkeiten, wo die Mieter das Hausrecht haben.