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Firlelilli hat diese Frage gestellt
Wir haben vor umzuziehen, in eine größere Wohanlage. Uns wird am Telefon gesagt, dass im Erdgeschoss Katzenm verboten sind, sondern nur ab dem 1. Obergeschoss erlaubt sind. Grund hierfür wäre, dass die Katze in die Sandkisten koten könne. Wir haben nun aber vor in eine Erdgeschosswohnung zu ziehen. Fakt ist, dass unsere Katze eine reine Wohnungskatze ist und bisher noch nie draußen war und es auch nicht soll.
Wir haben festgestellt, dass einige Mieter noch eine Erlaubnis haben (im EG) eine Katze zu halten, die aber nicht freigelassen werden darf.
Im Prinzip ist das meines Erachtens schwachsinn, weil ich auch eine Katze aus dem 1. OG frei lassen kann. Zu dem laufen dort lauter Gänse rum, die die komplette Anlage zukoten.

Im Mietvertarg steht nun zum einen die übliche Klausel, dass um Erlaubnis zu fragen sei, falls man ein Kleintier wie Vögel etc. halten möchte. Darunter steht nun: "Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Halten von Hunden und/ oder freilaufenden Katzen verboten ist."

Nun ist meine Frage, ob die mir das nun überhaupt verbieten dürfen, wenn doch dort zum einen sämtliche Mieter Katzen im EG besitzen und wenn da steht "freilaufend", und meine Katze nicht freilaufend ist.

4 Kommentare zu „Mietrecht; Katzenhaltung”

Bladder Experte! 25.11.2011 11:39

Kleintiere sind nicht erlaubnispflichtig!

Zu den Kleintieren gehören aber nicht Hunde und Katzen. Hier ist grundsätzlich der Vermieter anzusprechen bzw. es gilt der Mietvertrag.

Wie und wo andere Mieter was halten oder nicht, spielt für die Genehmigung durch den Vermieter keine besondere Rolle.

Im Netz finden Sie mit Sicherheit das richtige Gerichtsurteil über Katzenhaltung.

Berthelstal Experte! 25.11.2011 13:14

In diesem Fall:

Katze oder Wohnung !

Firlelilli 25.11.2011 14:33

Dass Katzen nicht zu Kleintieren zählen, war mir bewusst. Ich wundere mich nur über das "freilaufende Katzen". Dann müsste der Vermieter doch nicht frailaufende Katzen genehmigen.
Die anderen Mieter, von denen ich sprach, haben den selben Vermieter und die selbe Verwaltung. Müsste demnach nicht gleiches Recht für alle gelten? Wieso darf zum Beispiel mein Nachbar über mir und mein Nachbar links von mir eine Katze halten (ist genau dieselbe Wohnung) und ich nicht?

Danke für die Antworten!

Berthelstal Experte! 25.11.2011 15:07

Andersrum:
Die Haltung von freilaufenden Katzen ist generell verboten. Die haltung von reinen Stubentigern wird dadurch nicht automatisch gestettet.
Was andere dürfen und Sie nicht hat Ihnen @Bladder schon erklärt.
Wenn Ihnen das noch nicht genügt, dann bemühen Sie einen Rechtsanwalt.

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