Bladder 25.11.2011 11:39
Kleintiere sind nicht erlaubnispflichtig!
Zu den Kleintieren gehören aber nicht Hunde und Katzen. Hier ist grundsätzlich der Vermieter anzusprechen bzw. es gilt der Mietvertrag.
Wie und wo andere Mieter was halten oder nicht, spielt für die Genehmigung durch den Vermieter keine besondere Rolle.
Im Netz finden Sie mit Sicherheit das richtige Gerichtsurteil über Katzenhaltung.
Berthelstal 25.11.2011 13:14
In diesem Fall:
Katze oder Wohnung !
Firlelilli 25.11.2011 14:33
Dass Katzen nicht zu Kleintieren zählen, war mir bewusst. Ich wundere mich nur über das "freilaufende Katzen". Dann müsste der Vermieter doch nicht frailaufende Katzen genehmigen.
Die anderen Mieter, von denen ich sprach, haben den selben Vermieter und die selbe Verwaltung. Müsste demnach nicht gleiches Recht für alle gelten? Wieso darf zum Beispiel mein Nachbar über mir und mein Nachbar links von mir eine Katze halten (ist genau dieselbe Wohnung) und ich nicht?
Danke für die Antworten!
Berthelstal 25.11.2011 15:07
Andersrum:
Die Haltung von freilaufenden Katzen ist generell verboten. Die haltung von reinen Stubentigern wird dadurch nicht automatisch gestettet.
Was andere dürfen und Sie nicht hat Ihnen @Bladder schon erklärt.
Wenn Ihnen das noch nicht genügt, dann bemühen Sie einen Rechtsanwalt.