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Osito aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Ich habe das Bad ohne Handtuchhalter, Klorolle , Halterung für die Dusche und Spiegelsschrank übernommen. In der Küche waren auch keine Halter für Topflappen und Handtücher.
In der neuen Wohnung sind diese Dinge schon vorhanden bzw. passen nicht.

Laut Vermieterin soll ich die Übernahme mit dem nicht vorhandenen Nachmieter klären oder diese Einrichtungen abmontieren. Weil es ja sein könnte, daß ein möglicher Nachmieter diese Dinge so nicht haben will und sie dann ihrerseits zusätzlichen Aufwand und Kosten hat.
Und dann sind da ja noch die Bohrlöcher...

Mir geht `s nicht um die 4 Schrauben vom Handtuchhalter sondern was ihr davon haltet bzw. wie sich die Sache rechtlich darstellt.
Stichwörter: auszug + bad + einrichtung + kueche

0 Kommentare zu „selbstgekaufte Einrichtungsgegenstände ”

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