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MarcK hat diese Frage gestellt
Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Wir sollen im Haus neue Nachbarn bekommen. Diese werden allerdings vom neuen Vermieter Tag für Tag vertröstet und somit hat bis jetzt noch keine Schlüsselübergabe stattgefunden. Dementsprechend sind die beiden mehr oder weniger obdachlos. Der Vertrag ist am 25.04 von beiden Parteien unterschrieben worden, allerdings ist allem Anschein nach kein Verhältnisbeginn festgelegt worden. Ist dieser Vertrag überhaupt rechtsgültig? Welche Rechte haben die Beiden, oder was müssen sie beachten? Beiliegend ist noch ein Zettel vom Jobcenter, welcher eine "Mietbescheinigung" darstellt. Ich möchte gerne eine Zeile zitieren :"Die Gesamtmiete(einschließlich Umlagen, Zuschläge u.ä) beträgt monatlich 420€ seit 01-05-16". Auch dieser Zettel ist vom Vermieter abgezeichnet worden.
Ich sehe da eine grobe Verletzung im Mietrecht und meiner Ansicht nach ist das nicht rechtens. Dürfen die beiden einen Schlüsseldienst rufen?
Ich hoffe die Frage ist relativ verständlich gestellt und auf baldige Antwort
Mit freundlichen Grüßen
MarcK

1 Kommentar zu „Seltsamer Vertrag + "Obdachlosigkeit" (Mietrecht, Wohnrecht)”

forsetis Experte! 03.05.2016 19:24

Woher soll man als Außenstehender wissen, ob der Vertrag rechtsgültig ist, wenn man a). den Vertrag nicht gesehen hat und b). noch nicht einmal bekannt zu sein scheint, ab wann der Vertrag gelten soll. Darum ist die Frage nach einem Schlüsseldienst überhaupt nicht zu stellen.

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