Bladder 22.06.2011 14:16
Nein, kann sie leider nicht.
Der Vertrag ist an die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden.
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist in diesem Fall eingehalten.
Anreitz 22.06.2011 15:26
Vielen Dank, dachte nur das ein Rücktritt vor dem eigentlichen Mietantritt möglich wäre.
Da meine Mutter die Wohnung nicht betritt (einen Wohnungsschlüssel wollte sie nicht haben, hat somit keinen Zugang), muss dann auch der Betrag für die Nebenkosten entrichtet werden, oder reicht die Kaltmiete?
MfG Anreitz
Balkonexperte 22.06.2011 15:48
Sie schuldet die komplette Miete! Die Betriebskosten bestehen ja nicht nur aus Heizung und Wasser, die nach Verbrauch abgerechnet werden. Da gibt es die Grundsteuer, die Hausversicherungen und die Grundkosten für Heizung und Warmwasser einer zentralen Anlage. Und die fallen in den 3 Monaten auch an.
Anreitz 22.06.2011 16:15
Vielen Dank.
Bladder 22.06.2011 16:23
Es wird die komplette Bruttomiete geschuldet.
Überzahlungen werden mit der Nebenkostenabrechnung für 2011 im Jahre 2012 fällig.
Es sei denn, man könnte sich mit dem Vermieter auf etwas anderes einigen, z.B. die Gestellung eines Nachmieters.