Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Anreitz hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

es gibt hier folgendes Problem:

Meine Mutter hat einen Mietvertrag unbefristet zum 01.06.2011 unterschrieben (normale Mietwohnung eines privaten Vermieters)
Aus dringenden privaten Gründen kann sie die Wohnung nicht mieten und hat den Vermieter Ende Mai mitgeteilt, das sie von dem Mietvertrag zurücktreten möchte.
Dieser hat das abgelehnt mit Hinweis auf den gültigen Mietvertrag und hat die Kündigung erst zum 01.09.2011 akzeptiert.
Nun muss meine Mutter 3 Monatsmieten bezahlen, obwohl sie vor Beginn des Vertrages diesen widerrufen hat. Kann der Vermieter das Geld einfordern?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten, ist für uns ein schwer einzuschätzender Fall.

MfG Anreitz

5 Kommentare zu „Mietvertrag gültig, wenn vor Mietantritt gekündigt?”

Bladder Experte! 22.06.2011 14:16

Nein, kann sie leider nicht.
Der Vertrag ist an die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden.
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist in diesem Fall eingehalten.

Anreitz 22.06.2011 15:26

Vielen Dank, dachte nur das ein Rücktritt vor dem eigentlichen Mietantritt möglich wäre.
Da meine Mutter die Wohnung nicht betritt (einen Wohnungsschlüssel wollte sie nicht haben, hat somit keinen Zugang), muss dann auch der Betrag für die Nebenkosten entrichtet werden, oder reicht die Kaltmiete?

MfG Anreitz

Balkonexperte Experte! 22.06.2011 15:48

Sie schuldet die komplette Miete! Die Betriebskosten bestehen ja nicht nur aus Heizung und Wasser, die nach Verbrauch abgerechnet werden. Da gibt es die Grundsteuer, die Hausversicherungen und die Grundkosten für Heizung und Warmwasser einer zentralen Anlage. Und die fallen in den 3 Monaten auch an.

Anreitz 22.06.2011 16:15

Vielen Dank.

Bladder Experte! 22.06.2011 16:23

Es wird die komplette Bruttomiete geschuldet.
Überzahlungen werden mit der Nebenkostenabrechnung für 2011 im Jahre 2012 fällig.

Es sei denn, man könnte sich mit dem Vermieter auf etwas anderes einigen, z.B. die Gestellung eines Nachmieters.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.