User75142 02.02.2009 00:07
Klar kannst Du den Nachweis fordern. Und wenn er nicht erbracht werden kann, kannst Du auch diese Nebenkosten zurückfordern! Er sollte diese Arbeiten dann in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt haben. Davon dürfen alle Belege eingesehen werden, ab dem Zeitpunkt, wenn sie Euch zugestellt wurde (muss bis 31.12.09 zugestellt worden sein).