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Hausmieter hat diese Frage gestellt
Ich habe ein Haus gemietet und zahle die Umlagen direkt an die Versorger. Im Mietvertrag steht neben der Kaltmiete ein separat aufgeführert Posten "fach ggerechtes Schneiden von Hecken und Bäumen" ür den ich monatlich 100 Euro zahle. Das Schneiden hat allerdings 2008 nicht stattgefunden und ich zweifle auch die Höhe der Kosten inzwischen an.

Meine Fragen:
1) Kann ich für 2008 das Geld zurückfordern
2) Kann ich ür die vergangenen Jahre einen Kostennachweis und eine Nachweisgemäße Abrechnung fordern?
Stichwörter: nachweis + zusatzkosten

1 Kommentar zu „Separate Kosten, was darf der Vermieter”

User75142 Profi 02.02.2009 00:07

Klar kannst Du den Nachweis fordern. Und wenn er nicht erbracht werden kann, kannst Du auch diese Nebenkosten zurückfordern! Er sollte diese Arbeiten dann in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt haben. Davon dürfen alle Belege eingesehen werden, ab dem Zeitpunkt, wenn sie Euch zugestellt wurde (muss bis 31.12.09 zugestellt worden sein).

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