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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben heute unsere NK Abrechnung 05 erhalten und der Wasserverbrauch im Jahr 05 soll angeblich 334cbm betragen. Es handelt sich um ein HAus mit 3 Parteien. (2 Person., 1 Person, 3 Personen)
Im Jahr 04 betrug der Verbrauch 208 cbm (in den Jahren davor auch ähnlich immer um 200 cbm).
Zudem war die Wohnung mit 3 Personen im Jahr 05 erst ab Juni wieder von 3 Personen bewohnt, also Leerstand einer Einheit von 5 Monaten, demnach müßte der Verbrauch eigentlich sogar gernger ausfallen.

Die Zählerstände haben wir uns nicht notiert, bisher immer auf deren Richtigkeit vertraut.

Kann man trotzdem irgendwie dagegen Einspruch erheben? Wie, Wo, Erfolgsaussichten.

Vielen Dank für Eure Antwort.

ohne-namen
Stichwörter: parteienhaus + wasserverbrauch + >50 + angebl + gestie

1 Kommentar zu „Wasserverbrauch für 3 Parteienhaus angebl. um >50% gestie”

Rano Experte!

Es sollte doch möglich sein, 2-3 alte Rechnungen des Wasserversorgers einzusehen. Zumindest hier wird jeweils der abgelesene Zählerstand vermerkt.

Vielleicht ist der jetzige, tatsächliche Zählerstand geringer, als der in der '05er Abrechnung des Wasserversorgers?! Dann wurde kürzlich falsch abgelesen.

Falls nicht, kann man vielleicht am Verlauf der letzten Verbräuche einem Ablese- oder Abrechnungsfehler auf die Schliche kommen.

Es ist übrigens aussergewöhnlich, daß der Vermieter bereits jetzt die '05er Rechnung vorliegen hat. Mal erkundigen, ob das so ist! Nicht, dass der Gute nur geschätzt / sich verschätzt hat!

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