Gast
Nein, kann er nicht !
Wer zahlt die Spuren der Vergangenheit?
Die Zeit hinterlässt Spuren in einer Badewanne aus Emaille und stiehlt mit jedem Tag etwas Glanz und trübt das Weiß. Richter sind sich einig: Das ist Bade-Altag, dem Mieter nicht angelastet werden darf.
Zur normalen Abnutzung zählt auch, wenn die Fugen zwischen den Fliesen sich verdunkeln oder "Zerbröseln". Der Mieter muss die Fugen nicht erneuern
Ist also Sache des Vermieters ! Drauf bestehen !!!
Gast
Vielen Dank für die Tips und das echt ausführliche e-mail.
Die Erneuerung der Fugen war ja inzwischen veranlasst, der Vermieter hat mir die Kosten aber voll erstattet.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe.
Viele Grüsse
der chefschwabe