Ghostraider
Selbst verlegter Bodenbelag muss soweit er vom Nachmieter, hier der Vermieter, nicht übernommen wird entfernt werden und der alte Zustand wieder hergestellt werden.
Mit dem Vermieter reden was er dafür gibt. Vielleicht erlässt er auch die Renovierung.
Dieses aber nur annehmen wenn wie es unten beschrieben durchgeführt wurde.
Ansonsten einen guten Prei aushandeln.
Renoviert werden muss nur wenn eine gültiger Schönheitsreparaturklausel besteht.
Im Grunde ist es uninteressant ob Sie bei Einzug renoviert haben oder nicht, dies zählt nur wenn dies in der Klausel steht, dann ist die Klausel ungültig.
Also erst einmal die Klausel überprüfen lassen und dann kann man weiter sehen ob eine Renovierung durchgeführt werden muss.
Da in der Klausel jeder i Punkt stimmen muss sollte diese von einem Fachanwalt für Mietrecht geprüft werden.
Gruß
ghost