Susanne
Die Mieterhöhung liegt im erlaubten Rahmen. Ja, es besteht ein Sonderkündigungsrecht, darauf muss auch im Mieterhöhungsverlangen hingewiesen werden. Wird die Sonderkündigung in Anspruch genommen, muss die erhöhte Miete nicht bezahlt werden.
Ausserdem benötigt der Vermieter die Zustimmung auf die Mieterhöhung, die kann natürlich auch verweigert werden. (z.B. wenn die Mietbedingungen sich verschlechtert haben) Der Vermieter hat dann die Möglichkeit, auf Zustimmung zu klagen.
hh
Und wie kommst Du darauf, dass Deine Kündigungsfrist 6 Monate beträgt?