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Verdienst- und Entlohnung - Arbeitnehmerdarlehn
20.2.2001 9 AZR 11/00 Ansprüche eines Bauarbeitgebers auf Rückzahlung von Darlehen, die mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis niedriger als marktüblich zu verzinsen und an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft sind, sind "solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen". Werden sie nicht innerhalb der Ausschlußfristen des § 16 BRTV geltend gemacht, so verfallen sie. Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung; Arbeitgeberdarlehen BGB §§ 607, 608 Bundesrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes vom 3. Februar 1981 (BRTV) § 16
Aktenzeichen: 9AZR11/00 Paragraphen: BGB§608 BRTVBaugewerbe§16 Datum: 2001-02-20