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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

hoffe das Person A hier richtig ist ; )
folgendes problem....

person A ist hauptmieter der auch einen regulären mietvertrag besitzt.
nun hat person A einen mitbewohner (person B) der seit juli letzten jahres eingezogen ist, aber keinen vertrag besitzt weder unter- noch normalen mietvertrag.

der haken ist nun, das Person B seit über 2 monaten keine miete an Person A gezahlt hat, trotz mehrfacher aufforderung.
Person A hat nun schriftlich die androhung einer raeumungsklage auf dem Tisch mit der Androhung gebrauch davon zu machen wenn bis xxx nicht xxx gezahlt ist.

da Person A Hauptmieter ist bzw. den vertrag unterschrieben hat muss Person A selbstverständlich dafür gerade stehen.

besagte Person B hat schulden in höhe von knapp 800 euro bei Person A. (miete,strom,telefon)

nun möchte Person A ihn so schnell als möglich raus haben da Person A u.u. selbst gehen muss.
der vermieter ist auch einverstanden das Person A sich einen zahlenden nachmieter sucht.

nun möchte aber Person B nicht ausziehen, verlangt einen vertrag und eine frist von min. 2 monaten.
Person A möchte die Ihm aber nicht gewähren da sonst noch mehr Kosten sich anhaeufen.

anbei musste Person A bei einer bank intervenieren das Person A`s dispo nochmals vergrößert wird.
Deshalb, da Person A die Miete alleine zahlt.

FRAGE. was kann Person A tun um Person B am schnellsten zu kündigen. ?
danke für antwort....

1 Kommentar zu „Untermieter ohne Unter bzw.Mietvertrag kündigen”

Susanne Experte!

Wurde möbiliert vermietet?

dann gilt § 573c Abs. 3 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html[/url:b4265]
in Bezug auf §
549 Abs. 2 Satz 2 BGB
[url:b4265]http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html[/url:b4265]

und Du kannst bis 15. Februar zum 28.Februar kündigen.

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