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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe zwar kein Problem, aber doch die ein oder andere Frage.
Also, ich wohne mit meiner Frau seit etwas über einem Jahr in einem schönen Reihenmittelhäuschen zur Miete. Zu diesem Haus gehört auch ein Garten. Als wir das Haus gemietet haben, haben wir vom Vormieter einen Brunnen übernommen, dieser ist leider in diesem Sommer versiegt, sodass wir teures Wasser aus der Leitung für die Wässerung nehmen müssen.
Folgende Frage hierzu
- Ist der Vermieter dafür verantwortlich einen Wasseranschluss außen am Haus zur Verfügung zu stellen?, wir müssen nämlich das Wasser entweder in der Küche, oder im Keller abzapfen, könnten wir auch eventuell vom Vermieter einen neuen Brunnen bohren lassen? (Kostet etwa 1500€ )?[/b:88ff3][/i:88ff3]
Unser Garten hat Südwestlage, somit hat der Garten extrem viel Sonne, und leider ist der Rasen nicht mehr so schön. Wir müssten den Rasen vertikutieren, und eventuell neu aussäen. Im Mietvertrag steht das wir für die Pflege des Garten verantwortlich sind, aus einem Urteil des OLG Düsseldorf (Az I-10 U 70/04) geht aber hervor, das hiermit lediglich Rasen mähen. Unkraut jäten und Laub entfernen gemeint ist. Vertikutieren, Rasen säen, etc... wäre somit Sache des Vermieters. Nun zu meiner Frage
- Kann der Vermieter die Kosten für das Vertikutieren, Nachsäen, etc auf die Miete umlegen (somit könnte ich es auch gleich selbst bezahlen) ?.[/i:88ff3][/b:88ff3]
- Hat jemand Erfahrung wie man so etwas seinem Vermieter am besten beibringt?[/b:88ff3][/i:88ff3]
Wir haben eigentlich ein recht gutes Verhältnis, was aber nicht heißt das ich hier Blind alles bezahlen würde was anfällt. Ich möcht nur nicht gerne mit Urteilen, Rechtschutzberatung, etc bei ihm ankommen, denn das könnte auch ein falsches Bild auf uns werfen.
- Wir haben im letzten August einer Maklerin einen Haufen Geld für die Vermittlung dieses Hauses bezahlt. Ist eventuell die Maklerin noch für uns Ansprechpartnerin für solche Fragen, oder Endet das Geschäft in der Tat mit der Unterschrift des Mietvertrages?[/b:88ff3][/i:88ff3]

So, ich hoffe ich habe mich einigermaßen klar Ausgedrückt, seht mir die Rechtschreibfehler nach, ich arbeite gerade an einer neuen Reform

Viele Grüße und Dank vorab

Stefan
Stichwörter: gehört + gartenpflege

6 Kommentare zu „Gartenpflege, und was dazu gehört”

Susanne Experte!

Hallo zusammen,

ich habe zwar kein Problem, aber doch die ein oder andere Frage.
Also, ich wohne mit meiner Frau seit etwas über einem Jahr in einem schönen Reihenmittelhäuschen zur Miete. Zu diesem Haus gehört auch ein Garten. Als wir das Haus gemietet haben, haben wir vom Vormieter einen Brunnen übernommen, dieser ist leider in diesem Sommer versiegt, sodass wir teures Wasser aus der Leitung für die Wässerung nehmen müssen.
Folgende Frage hierzu
- Ist der Vermieter dafür verantwortlich einen Wasseranschluss außen am Haus zur Verfügung zu stellen?,
Nein, gemietet wie gesehen. Der vertragsgemässe Zustand ist ohne Wasseranschluß außen.[/color:65ae1]
wir müssen nämlich das Wasser entweder in der Küche, oder im Keller abzapfen, könnten wir auch eventuell vom Vermieter einen neuen Brunnen bohren lassen? (Kostet etwa 1500€ <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> )?[/b:65ae1][/i:65ae1]
[color=#FF0000:65ae1]Das kommt darauf an. Ist der Brunnen tatsächlich als &quot;Einbau&quot; vom Vormieter übernommen, ist der Vermieter nicht Eigentümer, sondern Du. Damit ist der Vermieter auch nicht verantwortlich und müßte auch nicht für &quot;Ersatz&quot; sorgen. Im Gegenteil: er kann von Dir die Entfernung bei Auszug verlangen.[/color:65ae1]
Unser Garten hat Südwestlage, somit hat der Garten extrem viel Sonne, und leider ist der Rasen nicht mehr so schön. Wir müssten den Rasen vertikutieren, und eventuell neu aussäen. Im Mietvertrag steht das wir für die Pflege des Garten verantwortlich sind, aus einem Urteil des OLG Düsseldorf (Az I-10 U 70/04) geht aber hervor, das hiermit lediglich Rasen mähen. Unkraut jäten und Laub entfernen gemeint ist. Vertikutieren, Rasen säen, etc... wäre somit Sache des Vermieters. Nun zu meiner Frage
[b:65ae1][i:65ae1] - Kann der Vermieter die Kosten für das Vertikutieren, Nachsäen, etc auf die Miete umlegen (somit könnte ich es auch gleich selbst bezahlen) ?.[/i:65ae1][/b:65ae1]
[color=#FF0000:65ae1]Deine Schlußfolgerung ist hier falsch. Wenn Dir der Zustand des Gartens nicht gefällt, darfst Du durchaus mehr machen, als Du verpflichtet bist. Gefällt dem Vermieter der Zustand des Gartens nicht, kann er nicht mehr vom Mieter verlangen als die gängige Beschreibung für Gartenpflege im Mietrecht hergibt.[/color:65ae1]
[i:65ae1][b:65ae1]- Hat jemand Erfahrung wie man so etwas seinem Vermieter am besten beibringt?[/b:65ae1][/i:65ae1]
Wir haben eigentlich ein recht gutes Verhältnis, was aber nicht heißt das ich hier Blind alles bezahlen würde was anfällt. Ich möcht nur nicht gerne mit Urteilen, Rechtschutzberatung, etc bei ihm ankommen, denn das könnte auch ein falsches Bild auf uns werfen.
[i:65ae1][b:65ae1]- Wir haben im letzten August einer Maklerin einen Haufen Geld für die Vermittlung dieses Hauses bezahlt. Ist eventuell die Maklerin noch für uns Ansprechpartnerin für solche Fragen, oder Endet das Geschäft in der Tat mit der Unterschrift des Mietvertrages?[/b:65ae1][/i:65ae1]
[color=#FF0000:65ae1]Die hat nun damit nichts mehr zu tun.[/color:65ae1]

So, ich hoffe ich habe mich einigermaßen klar Ausgedrückt, seht mir die Rechtschreibfehler nach, ich arbeite gerade an einer neuen Reform <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Viele Grüße und Dank vorab

Stefan[/quote:65ae1]

StefanB

Vielen Dank schon mal für die antworten, und wenn man das so liest klingt es auch logisch <!-- s :-( --><!-- s :-( -->
Aber noch Mal zum Thema Garten. Müßen wir den Vermieter denn auf den Zustand des Gartens hinweisen?


grüße

Stefan

Susanne Experte!

Warum?

Ich sag mal so: Wenn der Garten bei Mietbeginn einen englischen Rasen hat und der Zustand verschlechtert sich, weil der Mieter nur &quot;das nötigste&quot; macht, nachdem er lt. Mietvertrag verpflichtet ist, kann man sich doch nicht beim Vermieter beschweren, dass der Rasen nun aussieht wie Sau weil die Sonne zu heiß drauf geschienen hat....
<!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: --> Oder verstehe ich Dich falsch?

StefanB

Warum?

Ich sag mal so: Wenn der Garten bei Mietbeginn einen englischen Rasen hat und der Zustand verschlechtert sich, weil der Mieter nur &quot;das nötigste&quot; macht, nachdem er lt. Mietvertrag verpflichtet ist, kann man sich doch nicht beim Vermieter beschweren, dass der Rasen nun aussieht wie Sau weil die Sonne zu heiß drauf geschienen hat....
<!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: --> Oder verstehe ich Dich falsch?[/quote:a3410]

NEIIIIIIn, natürlich nicht, es geht doch nicht darum sich zu beschweren <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
wenn aber im haus der schimmel wuchert, muss ich doch den vermieter davon in Kentnis setzen, oder?
ich meine, muss ich dem Vermiter bescheid sagen, das sein Rasen eben nicht mehr Englisch ist, udn das er, wenn er den erhalten möchte, dementsprechende Maßnahmen einleiten kann?
Umgekehrt. Was ist wenn wir ausziehen, und der Garten ist komplett runtergekommen (rein hypothetisch natürlich), kann er uns dann belangen, weil wir ihn nicht darüber informiert haben?

Ghostraider Experte!

Wer schön sen will muss Leiden und wer es schön haben will muss zahlen.
Nein so ganz stimmt es nicht. Du brauchst nicht zahlen. Siehe soweit Du es ja auch schon weißt nochmal hier.
<!-- m --> http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/gartenpflege-mieterpflichten.htm">http://www.finanztip.de/recht/mietrecht ... ichten.htm <!-- m -->

Nur es ist doch so, wenn ich einen Balkon oder Terrasse habe hänge oder pflanze ich auch meine Blümchen und stell da was hin und dort was hin und frage auch nicht ob der Vermieter das bezahlt. Oder?
Wenn ich die Gartenpflege bis auf die großen Klamotten die im Link aufgeführt habe selbst und ohne murren mache und mir, da ich ja noch ein paar Jährchen da wohnen will, einen Garten schaffe nach meinem Geschmack, dann schaffe ich diesen für mich[/u:f0025] und nicht[/u:f0025] für meinen Vermieter.
Wenn dann noch der Vermieter sieht das sein Grundstück auch mit Liebe gepflegt und behandelt wird glaube ich das er mit sich Reden lässt und das ein oder andere auch noch ohne Murren beiträgt.

Ich würde ganz vernünftig mal mit diesem Vermieter reden und dann mal sehen was er im ganzen dazu sagt.
Reden hilft oftmals mehr wie das Gesetzbuch.

Gruß
Ghost

StefanB

Ja, das ist wohl richtig, &quot;wer es schön haben will, muss leiden&quot;, aber so ein garten kann halt richtig geld verschlingen. aber man tut es ja für sich selbst.
OK, ich danke euch vielmals <!-- s :D --><!-- s :D -->

stefan

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