Gast
Guten Morgen,
wir haben vor 3 Jahren eine wohnung gemietet. Diese ist über 2 Ebenen verteilt, welche mit einer steilen Spartreppe (Samba-, Schmetterlingstreppe) verbunden sind. Oben befinden sich nochmals 2 Räume die wir als Arbeits- und Gästezimmer sowie zum Bügeln etc. verwenden.
Nun habe ich gehört, das solche Spartreppen zu Aufenthaltsräumen nicht erlaubt sind und im Falle eines Unfalles keine Versicherung bezahlt.
Stimmt das ?
Des weiteren würde es mich interessieren, ob die Räume oben überhaupt vom Vermieter als Wohnräume abgerechnet werden dürfen. Oder habe ich eine Chance die Miete zu mindern.[/quote:c941b]