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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Morgen,

wir haben vor 3 Jahren eine wohnung gemietet. Diese ist über 2 Ebenen verteilt, welche mit einer steilen Spartreppe (Samba-, Schmetterlingstreppe) verbunden sind. Oben befinden sich nochmals 2 Räume die wir als Arbeits- und Gästezimmer sowie zum Bügeln etc. verwenden.

Nun habe ich gehört, das solche Spartreppen zu Aufenthaltsräumen nicht erlaubt sind und im Falle eines Unfalles keine Versicherung bezahlt.

Stimmt das ?

Des weiteren würde es mich interessieren, ob die Räume oben überhaupt vom Vermieter als Wohnräume abgerechnet werden dürfen. Oder habe ich eine Chance die Miete zu mindern.
Stichwörter: erlaubt + spartreppen

1 Kommentar zu „Spartreppen erlaubt ?”

Gast Experte!

Guten Morgen,

wir haben vor 3 Jahren eine wohnung gemietet. Diese ist über 2 Ebenen verteilt, welche mit einer steilen Spartreppe (Samba-, Schmetterlingstreppe) verbunden sind. Oben befinden sich nochmals 2 Räume die wir als Arbeits- und Gästezimmer sowie zum Bügeln etc. verwenden.

Nun habe ich gehört, das solche Spartreppen zu Aufenthaltsräumen nicht erlaubt sind und im Falle eines Unfalles keine Versicherung bezahlt.

Stimmt das ?

Des weiteren würde es mich interessieren, ob die Räume oben überhaupt vom Vermieter als Wohnräume abgerechnet werden dürfen. Oder habe ich eine Chance die Miete zu mindern.[/quote:c941b]

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