Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich möchte gerne wissen, ob sog. Triple-Net-Verträge (Mieter zahlt eine Miete und neben den üblichen Nebenkosten während der Vertragslaufzeit auch Instandhaltungen, Instandsetzungen und Reparaturen an Dach und Fach) auch für Wohnraum zulässig sind.
Nach Gesetz sind Reparaturen (ausgenommen Kleinreparaturen) am Gebäude grundsätzlich Sache des Vermieters. Somit folgere ich daraus, dass diese Verträge nur für Gewerbe zulässig sind und auch vor allem bei Fonds gerne angewandt werden. Der Wohnungsmieter würde schlechter gestellt als vorgesehen und damit wären solche Klauseln, wenn vertraglich vereinbart, nichtig; d.h. die gesetzliche Regelung greift.
Kann mir jemand eine Info hierzu geben?
Vielen Dank.