otty5
ich pushe einmal, sorry
Der_Mario
Hallo.
Zu 1.: Nein, Anspruch darauf besteht nur beim Tod des Mieters. Ich vermute mal, dass der Vermieter den Vertrag nicht so ohne weiteres auf Dich ändern wird (allerdings: fragen kostet nix).
Deshalb wäre es vielleicht eine Alternative, wenn Deine Eltern ihre bisherige Wohnung an Euch beide untervermieten.
Zu 2.: So ohne weiteres darfst Du nicht untervermieten.
Du musst den Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung bitten (schriftlich, am besten eine Frist setzen, bis wann eine Antwort erwartet wird). Dabei musst Du ein "berechtigtes Interesse" vorbringen und angeben, an wen untervermietet werden soll. Sollten Deine Eltern weiter Mieter dieser Wohnung bleiben, wäre der notwenig gewordene Zusatzverdienst wegen der finanziellen Doppelbelastung (2 Wohnungsmieten) möglicherweise schon ein solches berechtigtes Interesse.
Der Vermieter darf seine Zustimmung nur dann verweigern, "wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann". (§ 553 BGB)
Der Untermietvertrag wäre dann ein Vertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter.