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marapale hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Leser,
ich bin Mieter bei einer Großen Hausbaugesellschaft. Seid kurzer Zeit haben wir neue Nachbarn, wohnen 2 Etagen über uns (wir im EG) das Problem ist, dass es fast Täglich ab 20 Uhr zu Lärmbelästigung in Form von Trampeln rumrennen und rum springen kommt. Dabei dauert der Lärm durchgehend bis 22 - 23 Uhr an. Ich bin eigentlich ein sehr toleranter Mensch und habe selber 3 Kinder und weis dass es auch mal Laut wird, jedoch nicht zu solchen Uhrzeiten. Das schlimme ist, den ganzen Tag ist ruhe und man sieht die Mieter nicht, und erst abends ab 20 Uhr geht es los. Da ich Berufstätig bin und früh raus muss, möchte ich auch abends gemütlich und in ruhe ins Bett gehen. Ich würde jetzt von mir aus als erstes das Vermietunternehmen anrufen und mich dort beschwehren. Da ich schon aus berichten von anderen Mietern weiß dass das nur in einem Schriftlichen Brief endet in dem steht dass man sich an die ruhezeiten zu halten hat, wollte ich wissen ob ich nach einer 2ten oder 3ten Beschwerde, die Miete mindern dürfte und wenn ja um wieviel?

1 Kommentar zu „Ständig Lärm ab 20 Uhr”

Bladder Experte! 25.07.2011 07:53

Urteil:
Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/9 8) .

Wenn es tatsächlich zu einer erheblichen Wohnwertverschlechterung führt, dann könnte der Mieter ein Lärmprotokoll anfertigen und dies zusammen mit der Meldung eines Mietmangels dem Vermieter übergeben.
Gleichzeitig könnte eine Mietminderung durchgesetzt werden. Über Höhe und Umfang gibt es zu diesem Problem keine einheitliche Rechtsprechung.
Der Mieter ist beweispflichtig.

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