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Das Finanzamt muß Mietverträge unter Familienangehörigen akzeptieren, selbst wenn sich Verwandte beim jeweils anderen einmieten. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof einen beliebten Steuertrick abgesegnet: Wenn sich zwei Angehörige gegenseitig Miete zahlen, können beide Werbungskosten für ihre Wohnung absetzen - Zinsen, Abschreibung, Reparaturen, Versicherungen. Allerdings müssen sich die Verwandten mindestens die Hälfte der ortsüblichen Miete überweisen. <br />
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(Bundesfinanzhof, IX R 54/93)<br />