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Macku hat diese Frage gestellt
Liebes Expertenteam,

unser Vermieter mußte nach 12 Jahren einen Ölwechsel beim Aufzug durchführen. Die Kosten belaufen sich auf 3500,00 € und er möchte diese Kosten auf die Mieter umlegen. Ich sehe dies als Instandhaltungskosten, der Vermieter meint aber es würde zu der Wartung gehören. Der Vermieter hat einen Wartungsvertrag, aber keinen Vollwartungsvertrag. Meine Frage ist, welche Kosten im Einzelnen gehören zu den umlagefähigen Kosten beim Aufzug und gehört der Ölwechsel zu den Wartungskosten oder sind dies wirklich Instandhaltungskosten. Habe leider im Internet keine aussagefähige Antwort gefunden, deshalb wende ich mich an Sie.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich in voraus.

Mit freundlichen Grüßen

MCH
Stichwörter: bei + lwechsel + aufzug

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