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aliana hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich bin 32 und wohne mit meinem Mann in Aegypten, wir wollen jedoch am 6.2. fuer immer nach Deutschland ziehen. Ich werde ab dem 1.3. eine Vollzeitstelle als Kreativdirektorin antreten (netto 2000EUR). Es geht hier um eine Wohnungsreservierung und moeglichen Vertragsabschluss und ich hoffe, ihr koennt mir helfen. Hier ist, was bisher geschah:

9.1. Ich hatte online eine Wohnung zum 1.2. entdeckt (500 EUR Warmmiete), den zustaendigen Immobilienmakler per Email kontaktiert und erhielten am gleichen Tag Antwort. Er schien recht nett und offen unserer Situation gegenueber, als wir ihm erklaerten, wir koennten die Wohnung nicht selbst besichtigen und der Vertrag koennte ueber Email/Fax geregelt werden.

12.1. Wie besprochen mit ihm besichtigen meine Schwaegerin und meine Mutter die Wohnung und teilen ihm die Entscheidung fuer diese Wohnung mit, woraufhin er ihnen die entgueltige Reservierung zusprach und die notwendigen Formulare mitgab.

13.1. Ich schicke alle notwendigen Dokumente an den Immobilienmakler und mache nochmals schriftlich deutlich, dass wir uns fuer die Wohnung entschieden haben und ich mich fuer seine Reservierung bedanke.

16.1. Kein Wort vom Immobilienmakler, aber ich entdecke online, dass er die Wohnunganzeige rausgenommen hat. Da unsere Unterlagen zuerst geprueft werden muessen (Schufa etc), habe ich Verstaendnis dafuer, dass ich noch nichts gehoert habe.

18.1. Immer noch kein Wort vom Vermieter. Ich schicke eine zweite Email und frage nach, ob er meine Dokumente erhalten habe. So langsam werde ich unruhig, und auch ueberrascht, weil mein Nettogehalt die Miete ueber ein Vierfaches uebertrifft und eigentlich ausreichend sein sollte. Schufaeintraege oder sonstige Schulden habe ich nicht.

23.1.: kein Wort vom Immobilienmakler. Nun meine Frage: Da wir jetzt schon in einer Woche den potentiellen Einzugstermin haben, den Immobilienmakler aber nicht erreichen koennen, wie wirksam und verbindlich ist eine Reservierung von beiden Seiten?

Es kommt dazu, dass wir auch mittlerweile - um auf der sicheren Seite zu sein - uns nach anderen Wohnungen umgeschaut haben und eine andere besser finden. Also auch dieselbe Frage von unserer Seite: Sind wir gebunden an unser Wort und muessen die Wohnung beziehen, falls er sich doch noch meldet?

Vielen Dank im Voraus.

2 Kommentare zu „Wie verbindlich ist eine Wohnungsreservierung vor Vertragsabschluss”

forsetis Experte! 23.01.2013 19:11

Bei der derzeitigen Lage in Ihrem Land könnte es durchaus sein, dass Mails & Co. nicht angekommen sind. Sie sollten deshalb beweisbar vom Angebot dieser Wohnung zurücktreten. Beweisbar bedeutet per Einschreiben.

Sie sollten Ihrer Mutter eine Vollmacht erteilen, dann kann sie diese Dinge auch in Ihrem Namen erledigen.

User83282 27.02.2013 22:27

Ich hoffe, da es jetzt Ende Feb. 2013 ist, dass Sie eine Whg doch haben.
Solange keinen Vorvertrag unterschrieben wurde, ist es unverbindlich für beide Seiten. Besser wäre eine Zahlung gegen Quittung vorher, egal für was, ob 100euro als Teilmiete oder so. Dann haben Sie einen Beweis. Oder besser mit 2 Zeugen. Das wird alles kompliziert mit einer Schadenersatzsklage wenn Sie nach Ankunft in Hotel schlafen müssen. Ich biete in HH kurzzeitige Bleibe an vielen Ausländer, daher weis ich Etwas.

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