aliana hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich bin 32 und wohne mit meinem Mann in Aegypten, wir wollen jedoch am 6.2. fuer immer nach Deutschland ziehen. Ich werde ab dem 1.3. eine Vollzeitstelle als Kreativdirektorin antreten (netto 2000EUR). Es geht hier um eine Wohnungsreservierung und moeglichen Vertragsabschluss und ich hoffe, ihr koennt mir helfen. Hier ist, was bisher geschah:
9.1. Ich hatte online eine Wohnung zum 1.2. entdeckt (500 EUR Warmmiete), den zustaendigen Immobilienmakler per Email kontaktiert und erhielten am gleichen Tag Antwort. Er schien recht nett und offen unserer Situation gegenueber, als wir ihm erklaerten, wir koennten die Wohnung nicht selbst besichtigen und der Vertrag koennte ueber Email/Fax geregelt werden.
12.1. Wie besprochen mit ihm besichtigen meine Schwaegerin und meine Mutter die Wohnung und teilen ihm die Entscheidung fuer diese Wohnung mit, woraufhin er ihnen die entgueltige Reservierung zusprach und die notwendigen Formulare mitgab.
13.1. Ich schicke alle notwendigen Dokumente an den Immobilienmakler und mache nochmals schriftlich deutlich, dass wir uns fuer die Wohnung entschieden haben und ich mich fuer seine Reservierung bedanke.
16.1. Kein Wort vom Immobilienmakler, aber ich entdecke online, dass er die Wohnunganzeige rausgenommen hat. Da unsere Unterlagen zuerst geprueft werden muessen (Schufa etc), habe ich Verstaendnis dafuer, dass ich noch nichts gehoert habe.
18.1. Immer noch kein Wort vom Vermieter. Ich schicke eine zweite Email und frage nach, ob er meine Dokumente erhalten habe. So langsam werde ich unruhig, und auch ueberrascht, weil mein Nettogehalt die Miete ueber ein Vierfaches uebertrifft und eigentlich ausreichend sein sollte. Schufaeintraege oder sonstige Schulden habe ich nicht.
23.1.: kein Wort vom Immobilienmakler. Nun meine Frage: Da wir jetzt schon in einer Woche den potentiellen Einzugstermin haben, den Immobilienmakler aber nicht erreichen koennen, wie wirksam und verbindlich ist eine Reservierung von beiden Seiten?
Es kommt dazu, dass wir auch mittlerweile - um auf der sicheren Seite zu sein - uns nach anderen Wohnungen umgeschaut haben und eine andere besser finden. Also auch dieselbe Frage von unserer Seite: Sind wir gebunden an unser Wort und muessen die Wohnung beziehen, falls er sich doch noch meldet?
Vielen Dank im Voraus.