Wohnen und leben
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omek hat diese Frage gestellt
hallo liebe gemeinde,
ich habe nicht wirklich ein mieterproblem, sondern suche lediglich ein paar antworten auf meine fragen.

und zwar möchte die wbm in berlin, ende 2014 eine strangsanierung bei uns im block machen- mit allen drum und dran. sprich komplette fassade, fenster, treppenhaus, küche, bad, leitungen usw. zudem erwarten wir anfang herbst 2014 unser baby. wir könnten sicher ab start der sanierung bei familie bzw freunden wohnen, ist aber schlecht, weil ich von zu hause arbeite (selbständig) und ruhe brauch. zudem dieser lärm und dreck ist schädlich fürs baby!

es muss also eine ersatzwohnung her.

haben wir recht auf eine ersatzwohnung in der zeit wo saniert wird? oder kann man die miete mindern (wenn ja wieviel) ?
wie sieht es mit einer evt. mieterhöhung aus, nach der grundsanierung (1-2Jahre..) der ganzen blöcke ? dürfen die frei nach schnauze erhöhen, oder gibt es da eine regelung wie z.B. max 50€ mehr pro monat..?

ich muss das schon bißchen durchplanen, finanziell und auch dem baby zu liebe. denn dann hört das leben auf und eine neues an :)

schönen abend und vllt hat jmd ein paar tips oder nähere infos.

lg marco

1 Kommentar zu „strangsanierung,neugeborenes,mieterhöhung ?”

forsetis Experte! 21.11.2013 09:39

Eine Ersatzwohnung muss der Vermieter nicht zur Verfügung stellen, denn das wäre im Falle eines Privatvermieters auch garnicht möglich. Auch hat eine Begründung, dass man von zuhause arbeitet, keinerlei Wirkung auf die Sanierung. Ob eine Mietminderung vorgemmen werden kann, sollte man beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht in Erfahrung bringen. Dort wird man auch wissen, wann und in welcher Höhe eine Mietpreiserhöhung zu erwarten ist. Letzteres hängt in erster Linie von den Kosten der Sanierung ab.

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