Susanne
Wurden im MV denn Vorauszahlungen oder Pauschalen vereinbart?
Wurden die Vorauszahlungen regelmässig aufgrund der Nachzahlungen angepasst?
Wenn Mieter schon seit Jahren keine Nachzahlung leisten, wieviel € sind denn da schon aufgelaufen???
Ergeben sind aus der NK-Abrechnung Nachzahlungen, so sind diese mit Zustellung der Abrechnung fällig, es sei denn, in der Abrechnung ist ein anderes Zahlungsziel angegeben. Diese Forderungen verjähren nach 3 Jahren, es sei denn, die Verjährung wird gehemmt.
Die aufgelaufenen Kosten erst mal anmahnen, falls sich dann nichts tut, einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken und zwar mit allen Kosten, die sich bei Ihnen angehäuft haben, auch den Mahnkosten.
Falls dann immer noch nicht gezahlt wird, sollten Sie einen RA einschalten.