Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebe Forumsuser,

ich weiß, dass es zur Frage "Wohnung bei Auszug streichen" schon einige Beiträge gibt, ich habe aber darin nichts zu meiner Situation gefunden.

Folgender Sachverhalt:
Ich ziehe nächsten Monat nach 2,5jähriger Mietdauer aus.
Im Einheitsmietvertrag steht folgendes:
"Grundsätzlich werden Schönheitsreparaturen in den Mietröumen in folgenden Zeitabständen fällig: In Küchen Bädern und Duschen alle 2 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 3 Jahre.
Unter den "weiteren Vereinbarungen steht noch dies:
"Da das Apartment geputzt und in der Farbe "weiß" gestrichen werden wird, sind diese Arbeiten vom Mieter bei Auszug fachmännisch durchzuführen".

Da ich eher selten dort lebte und nicht geraucht habe, ist alles in einem absoluten Top-Zustand, ein Streichen würde keinerlei sichtbare Auswirkungen haben.
Außerdem habe ich gelesen, dass diese starren Vereinbarungen ("alle 2 Jahre muss..." ;) nichtig seien und der Mieter daher nichts machen muss. Mich verwirrt allerdings die "weitere Vereinbarung".

Also meine Frage: Muss ich die Wohnung streichen oder nicht?


Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Stichwörter: streichen

5 Kommentare zu „Streichen ja oder nein?”

Susanne Experte!

Nicht nur, dass die Vereinbarung starr ist, auch die Zeiten sind viel zu kurz gewählt. Weiterhin kann der Mieter nicht gezwungen werden, in einer bestimmten Farbe zu streichen-daher auch ungültig.

fin Experte!

Wie Sie schon erwähnten gelten die starren Fristen nicht mehr. Demnach müßten Sie also nicht streichen, wenn alles noch Top in Ordnung ist. Dazu sollten Sie den Vermieter zu einem Besichtigungstermin bitten und fragen.
Etwas anderes wäre es, wenn Tapeten beschädigt sind oder alles in anderen Farben von Ihnen überstrichen wurde. Dann müßten Sie sehr wahrscheinlich wieder den Urzustand, die Farbe Weiß, herstellen.
Unter "geputzt" verstehe ich nur, dass Sie die Wohnung gereinigt übergeben müssen, was aber selbstverständlich ist.

Solomaster

Herzlichen Dank für die schnellen Antworten.

Ich habe mit keiner anderen Farbe überstrichen, die Wände sind noch genauso weiß wie vor 2,5 Jahren. Ich habe lediglich 1 kleines Loch gebohrt um eine Uhr aufzuhängen, aber das lässt sich ja leicht von mir wieder beheben.

Viele Grüße,
Thomas

Christoph_A. Experte!

Sie brauchen nicht zu renovieren !!!

Aus folgenden Gründen und hier kommen gleich mehrere zusammen. Man könnte also durchaus sagen, daß sich der VM hier kräftig selbst ins Knie geschossen hat.

1.) Durch das Wörtchen "Grundsätzlich" handelt es sich um einen starren Fristenplan, sodaß schon allein dadurch die Klausel unwirksam ist.

2.) Hinzu kommt noch, daß einige Fristen zu kurz gewählt sind. Für Wohn- und Schlafräume gelten z.b. 5 Jahre.

3.) Die Zusatzvereinbarung ""Da das Apartment geputzt und in der Farbe "weiß" gestrichen werden wird, sind diese Arbeiten vom Mieter bei Auszug fachmännisch durchzuführen"" könnte auch als Endrenovierungsklausel bewertet werden.

Stichwort: Verbotener Summierungseffekt.

Selbst wenn 2 und 3 korrekt wären, hebelt die 1. alles aus <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Wenn der VM kommt und will, sag ihm einfach "Machs selber"

ACHTUNG:

Jetzt auf keinen Fall mal so ein bißchen anfangen zu streichen, weil du ein netter Mensch bist.

Durch dieses konkludente Handeln wird die Klausel akzeptiert, auch wenn sie unwirksam ist.

Solomaster

Danke für deine hilfreiche Antwort.

Ich bin zwar ein netter Mensch, werde aber auf keinen Fall renovieren. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
Danke für die Hilfe, wenn man sich halt nicht so auskennt, denkt man, dass das was im Mietvertrag steht quasi "Gesetz ist".

Viele Grüße,
Thomas

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.