FischkoppStuttgart
1. Rückwirkend ist es nicht möglich.
2. Mietminderung nur bei ordentölicher Ermahnung des VM zulässig.
3. Je nach ausswirkung der Feuchtigkeit ca 20 bis 80 % der Nettomiete. Sind mehrere Räume nicht nutzbar. dann 80%
Oliver Curd
Hallo,
warum herrscht denn eine so große Raumfeuchte vor???!?!?
Normal sind so um die 40%.
mfg o.c
Gast
Hallo!
Um wieviel Prozent kann ich die Miete mindern, wenn die Luftfeuchtigkeit im Raum über 60% liegt und es sich Schimmel an Fenstern und Wände gebildet hat?
Kann ich die Miete auch Rückwirkend mindern?[/quote:b5319]
Gast
Haben Sie denn auch immer gut geheizt und gelüftet?
Ansonsten könnten es schon Baumängel sein.
Oliver Curd
Hallo,
Raumfeuchte über 50% da liegt kein Mangel in der Bausubstanz vor, sondern in der Wohnung ist es zu feucht ganz einfach und das liegt am Wohnverhalten des Mieters.
Schimmel kann sich übrigens auch an Innenwänden bilden, wenn zu hohe Raumtemperatur und Feuchte vorhanden ist.
o.c