Danuu hat diese Frage gestellt
Als wir von Gera weggezogen sind, hatte ich die dortige Stromversorgung gekündigt. Leider hörte ich nichts weiter von denen, bemerkte aber das 1 Jahr später noch die monatlichen Kosten abgebucht wurden.
Nach meinem nochmaligen Schreiben jetzt, mit Anhang der damaligen Kündigung, bekam ich als Antwort:
Da uns erst jetzt eine Kündigung vorliegt, müssen wir sie bis zur Jahresablesung im November 2008 als Kunde betrachten.....
Ausgezogen waren wir im August 2008.
Ist diese Methode, trotz der Endablesung bei Auszug, und der alten anscheinend ignorierten Kündigung so rechtsgültig?