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Berechnung der Betriebszugehörigkeit bei Teilzeitkräften
Sieht ein (Haus-)Tarifvertrag die Staffelung der Vergütung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit vor, ist es nicht zu beanstanden, wenn bei Teilzeitbeschäftigten die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit entsprechend dem Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Wochenarbeitszeit berechnet wird.
Urteil des BAG vom 16.04.2003
4 AZR 156/02
MDR 2003, 1299