Susanne
Ja, die Kündigungsfrist ist einzuhalten.
Nein, ein Schufa-Auskunft darf nur mit Deiner Zustimmung gegeben werden. Wer ein Handy kaufen will, gibt immer die Zustimmung zur Schufa-Auskunft. Offensichtlich haben die meisten Leute damit kein Problem.
sonne55
Auch wenn eine bescheinigng von der klinik oder vonm arzt vorliegt ? muss mann da auch die 3 monate einhalten ?weil mir eineige leute sagen auch die ärzte mit bescheiigung breute mann das nicht deswegen war es meine fage
LG sonne55[/b:02586]
Susanne
Nein, die 3 Monate Kündigungsfrist sehen die Gerichte in allen Fällen, so z.B. auch bei Jobwechsel in eine andere Stadt, als zumutbar an.