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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Wohnung im Oct/2004 gemietet. Auf Grund des schlechten Zustandes beginnt der Mietvertrag ab 05/2005.
Nach genauerern Betrachten der Wohnung habe ich Festgestellt, das eine Renovierung nicht möglich ist. In zwei Zimmern hat der Fußboden ca 15 cm Höhenunterschied. Außerdem muß eine abgehangene Decke erneuert werden, da diese durch herabfalles Mauerwerk beschädigt ist. Ich habe den Mietvertrag gekündigt, da eine Sanierung der Wohnung meine Möglichkeiten (fachlicher Art) übersteigt.
Ab wann gilt die Kündigung??

Gruß
Stichwörter: begin + kündigung + mietvertrages

3 Kommentare zu „Kündigung vor Begin des Mietvertrages”

Gast Experte!

Hallo,

das kommt ganz auf Ihren Mietvertrag an.

Schildern Sie bitte, ob bzw. zu welchem Termin gekündigt werden muss, d.h. ( Bsp. zum Ende eines Monates ), oder eventuell haben Sie auch Ihr Kündigungsrecht für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen.

Wann genau haben Sie das Kündigungschreiben abgeschickt.

Wenn nichts anderes Vereinbart gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für den Mieter.

MFG

Germanpiet

1) Schreiben war am 31.01.05 angekommen.
2) Die Kündigung war nicht für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen.


Ab wann beginnt die Kündigungfrist?
ab 01.02 oder beginnend ab den 01.05.

Muß ich für eine nicht bewohnbare Wohnung volle Miete zahlen?

Gast Experte!

Hallo,

wenn ich alles richtig verstanden habe, beginnt die Kündigungsfrist ab dem 01.02.05 und ab dem 01.05.05 ist das Mietverhältnis beendet.

Wenn die Mietsache Mängel aufweisst, oder sie unbewohnbar sind, dann dürfen Sie auf jeden Fall die Miete mindern.

Aber wieviel kommt auf das Bundesland drauf an.

Empfehlenswert wäre, Sie würden sich mit dem Mieterbund in Verbindung setzen.

MFG

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