Gast
Hallo,
das kommt ganz auf Ihren Mietvertrag an.
Schildern Sie bitte, ob bzw. zu welchem Termin gekündigt werden muss, d.h. ( Bsp. zum Ende eines Monates ), oder eventuell haben Sie auch Ihr Kündigungsrecht für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen.
Wann genau haben Sie das Kündigungschreiben abgeschickt.
Wenn nichts anderes Vereinbart gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für den Mieter.
MFG
Germanpiet
1) Schreiben war am 31.01.05 angekommen.
2) Die Kündigung war nicht für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen.
Ab wann beginnt die Kündigungfrist?
ab 01.02 oder beginnend ab den 01.05.
Muß ich für eine nicht bewohnbare Wohnung volle Miete zahlen?
Gast
Hallo,
wenn ich alles richtig verstanden habe, beginnt die Kündigungsfrist ab dem 01.02.05 und ab dem 01.05.05 ist das Mietverhältnis beendet.
Wenn die Mietsache Mängel aufweisst, oder sie unbewohnbar sind, dann dürfen Sie auf jeden Fall die Miete mindern.
Aber wieviel kommt auf das Bundesland drauf an.
Empfehlenswert wäre, Sie würden sich mit dem Mieterbund in Verbindung setzen.
MFG