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Wenn er die Miete zurückhält aus nicht ersichtlichem Grund können Sie auf Zahlung der vollen Miete klagen. Mietminderung ist nur möglich, wenn gravierende Mängel vorhanden sind, man dies dem Vermieter schriftlich mitgeteilt hat. Erst wenn der Vermieter nichts unternimmt um den Mangel zu beheben, kann der Mieter die Miete mindern. Sie selbst müssen daher beurteilen können ob alles so rechtens war.
Sind Sie voll im Recht, so bleibt nur der Klageweg und auch Klage auf Unterlassung der Terrorisierungen.