forsetis 06.01.2015 15:23
Der Vermieter wäre für die Leitung zuständig, wenn der Anschluss im Mietvertrag vereinbart ist. Nur alleine das Vorhandensein einer solchen Dose reicht nicht aus, um daraus Ansprüche abzuleiten.
Andererseits ist aber der Vermieter in der Pflicht, die Verlegung eines neuen Kabels zu ermöglichen.
JohnathanD 06.01.2015 15:53
Danke für die schnelle Antwort!
JohnathanD 06.01.2015 16:03
D.h. also, die Kosten für eine neu gelegte Leitungen muss ich selber tragen?