Feffek 18.05.2009 09:47
Moin Melly68,
Ich denke nein! Bekanntlich führen nur Modernisierungsmaßnahmen zu eine evtl. gerechtfertigten Mietanpassung und als Modernisierung bezeichnet das Gesetz Maßnahmen des Vermieters, die entweder den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern.
Ferner sind Modernisierungsmaßnahmen dem Mieter vorher mitzuteilen (vgl. § 554 BGB). Ist dies gesehen? Die Ankündigung muss u.a. enthalten:
- die Art der Maßnahmen und deren voraussichtlichen Umfang und Beginn
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- die zu erwartende Mieterhöhung
Wenn nicht, dann auch keine Mehrkosten für deine Mutter!
Sofern dein Vermieter doch eine Mieterhöhung veranlasst, gehe direkt zum örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt!
Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Gruß
Feffek