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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe eine - ich glaube sehr interessante - Frage zur Nebenkostenabrechnung.

Wir haben einen Mietvertrag ab Juni 2004 unterzeichnet, haben aber bereits Anfang April 2004 die Schlüssel bekommen zwecks Renovierung und da die Wohnung sowieso leer stand. Eingezogen sind wir Mitte Mai 2004.
Bei der Nebenkostenabrechnung habe ich die Personentage bemängelt, da diese mit 550 Personentage für unsere Wohnung zu hoch angesetzt waren (ab Juni sind es 214 Tage x 2 Personen = 428 PT).
Die Hausverwaltung teilte unserem Vermieter mit, dass die Betriebskosten ab Schlüsselübergabe für uns fällig würden.

Nun sollen wir Betriebskosten "ab Schlüsselübergabe", also ab April 2004 bezahlen. Ab Mieteinzug wäre für mich noch nachvollziehbar, aber nicht während der Renovierung, da sind keine Betriebskosten wie Müll etc. angefallen, zumal wir diese ja in der alten Wohnung auch noch bezahlt haben bis Ende Mai.

Kann uns da jemand was zu sagen? Leider finde ich beim googeln immer nur Schlüsselübergabe bei Auszug.

Wir haben ein sehr gutes Verhältnis mit unseren Vermietern, aber das geht mir dann doch zu weit.

LG
Ulrike[/size:77425]

2 Kommentare zu „Nebenkosten ab Schlüsselübergabe”

Susanne Experte!

Korrekt ist ab Mietbeginn lt. Mietvertrag.
Weiterhin wäre dann auch korrekt inwiefern Du nachhalten kannst, dass Du vor Mietbeginn keinen Müll verursachst, nicht geheizt, weder gewaschen noch die Toilette benutzt hast bzw. irgendwelches Wasser verbraucht hast.

fin Experte!

Wenn Sie zwei Wochen vor Mietbeginn bereits eingezogen sind, dann sind auch Nebenkosten entstanden. Anstandshalber sollten Sie diese bezahlen.
Wie schon erwähnt können Sie nicht 2 Wochen irgendwo wohnen, nicht auf Toilette gehen, nicht duschen, waschen und kochen. Diese Verbrauchskosten, die Ihre Kosten waren, hätte dann allein der Vermieter für Sie zu bezahlen. Das wäre doch nicht ganz in Ordnung so, oder?
Müll fällt selbstverständlich auch während einer Renovierung an. Oder haben Sie den mit in Ihre vorherige Wohnung genommen?
i.d.R. fallen Abfallgebühren dann erst an, wenn sich der Mieter beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hat.
Und zum Schluß: Hatten Sie mit dem Vermieter überhaupt abgesprochen, dass Sie bereits vor Mietbeginn dort einziehen? Ohne Erlaubnis sollte man das nämlich nicht tun.

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