Susanne
Korrekt ist ab Mietbeginn lt. Mietvertrag.
Weiterhin wäre dann auch korrekt inwiefern Du nachhalten kannst, dass Du vor Mietbeginn keinen Müll verursachst, nicht geheizt, weder gewaschen noch die Toilette benutzt hast bzw. irgendwelches Wasser verbraucht hast.
fin
Wenn Sie zwei Wochen vor Mietbeginn bereits eingezogen sind, dann sind auch Nebenkosten entstanden. Anstandshalber sollten Sie diese bezahlen.
Wie schon erwähnt können Sie nicht 2 Wochen irgendwo wohnen, nicht auf Toilette gehen, nicht duschen, waschen und kochen. Diese Verbrauchskosten, die Ihre Kosten waren, hätte dann allein der Vermieter für Sie zu bezahlen. Das wäre doch nicht ganz in Ordnung so, oder?
Müll fällt selbstverständlich auch während einer Renovierung an. Oder haben Sie den mit in Ihre vorherige Wohnung genommen?
i.d.R. fallen Abfallgebühren dann erst an, wenn sich der Mieter beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hat.
Und zum Schluß: Hatten Sie mit dem Vermieter überhaupt abgesprochen, dass Sie bereits vor Mietbeginn dort einziehen? Ohne Erlaubnis sollte man das nämlich nicht tun.