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Aniron hat diese Frage gestellt
Wir sind zum 1.6. in unsere neue Wohnung gezogen. Bei der Besichtigung war die Wohnung noch eine Baustelle, Böden fehlten, die Türen waren provisorisch und tw. fehlend und die geplante Terrasse war auch noch nicht gebaut. Bei Vertragsabschluss hieß es, dass alle Arbeiten bis zum Einzug erledigt werden, nur die Terrasse könnte ein wenig länger brauchen, da für den Bau erst das Aussengerüst weg muss. Aber in einem Monat sei sie fertig. Da die Bauarbeiter aber bei schlechtem Wetter nicht gerne arbeiten, bei zu guten Wetter aber auch nicht,zieht sich alles ewig in die Länge. Nach 6 Wochen haben wir das erste Mal nachgefragt - da hätte die Terrasse ja schon 2 Wochen stehen sollen. Der Vermieter (gleichzeitig Architekt und Bauherr) sagte uns, dass wir im August auf jeden Fall die Terrasse nutzen können, vielleicht auch schon die letzte Juliwoche. Dann hat sich aber tagelang wieder kein Bauarbeiter blicken lassen. Vorgestern kam dann die Info dass heute der Terrassenbauer kommen soll, bis jetzt hat sich noch niemand blicken lassen und langsam fühle ich mich nur noch verarscht.
Im Mietverrag ist die Terrasse eingetragen und mit 18 qm macht sie einen durchaus relevanten Anteil der Wohnungsgröße aus. Was mache ich jetzt? Kann ich die Miete mindern? Immerhin ist der Sommer mitlerweile fast vorbei und neben den fehlenden Quadratmetern ist uns auch einiges an Lebensfreude entgangen.

6 Kommentare zu „Terrasse wird nicht gebaut -vertröstet seit 2 Monaten”

Berthelstal Experte! 04.08.2010 14:36

Wenn Ihnen die Terasse mitvermietet wurde und Sie diese nicht nutzen können, können Sie selbstverständlich die Miete kürzen.

BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
........

Aniron 04.08.2010 14:38

Danke für die schnelle Antwort!
Ist das auch rückwirend möglich? Und auch obwohl der Vermieter gesagt hat, dass es noch einen Monat dauern kann?
Bedarf es einer vorheringen Abmahnung mit Fristsetzung?
Danke!

Aniron 04.08.2010 14:43

Ach ja und wie viel wäre "angemessen herabgesetzt"?

Bladder Experte! 04.08.2010 14:54

Man könnte die Miete auch rückwirkend mit der Angabe des ersten Fertigstellungstermins mindern.

Da dem Vermieter der Mangel bekannt ist, benötigt man keine Ankündigung oder Abmahnung. Die Miete kann sofort mit der nächsten Mietzahlung verrechnet werden. Es genügt ein Hinweis auf dem Überweisungsträger.

Zur Höhe aber bitte keinen Höhenflug wegen der 18 qm-Terrasse. Die Höhe einer Mietminderung bestimmt sich nach dem Verlust des Wohnwertes eines Wohnobjektes.
Ein Beispielurteil nennt 5% Minderung, weil die Terrasse durch Bauarbeiten nicht nutzbar war.

Berthelstal Experte! 04.08.2010 15:31

Stimme @Bladder zu.

Bladder Experte! 04.08.2010 15:59

Berichtigung: Es muss lauten ... Die Minderung kann sofort ...

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