Dionysos
Hallo Andi,
die Rechtsprechung hat festgelegt, dass bei gemischt genutzten (Wohnen und Gewerbe) Einheiten der Vermieter zu einem Vorwegabzug bei Betriebskosten verpflichtet ist, wenn diese über Gebühr durch das Gewerbe verursacht werden.
Allerdings hat der BGH erst im letzten Jahr entschieden, dass der Mieter, der sich benachteiligt fühlt, die Beweislast für die Mehrbelastung trägt (BGH VIII ZR 251/05).
Also sprich mal mit deinem Vermieter, ob er sich vielleicht so schon auf eine Änderung einlässt. Wenn nicht, auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen.
LG
Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.