Der_Mario
Hallo Smoothy.
Ich finde es unmöglich, wie manche Vermieter potentielle Mieter unter Druck setzen!
Es wäre natürlich sinnvoll gewesen, die Mängel umgehend nach Umzug anzuzeigen und Beseitigung zu verlangen. (by the way: hast Du vor dem Einzug Fotos von den Mängeln gemacht?)
Zeig das jetzt schriftlich an und verlange unter Angabe einer angemessenen Frist die Beseitigung der Mängel – unabhängig davon, ob Du nun ausziehen willst oder nicht.
Wegen der Schimmelbildung wird Dein Vermieter natürlich behaupten, Du hättest falsch gelüftet und dadurch die Schimmelbildung verursacht. Nach BGH-Rechtsprechung obliegt es aber zunächst dem Vermieter nachzuweisen, dass die Ursache für die Schimmelbildung nicht in seinem Verantwortungsbereich (also z. B. Baumängel, Fassadenschäden, mangelhafte Dachisolierung, ungenügende Wärmedämmung usw.) liegt.
Du hast von feuchten Fensterbänken geschrieben. Du hast nicht zufällig noch alte Alu-Fenster? Da wäre Schimmelbildung fast schon vorprogrammiert. <!-- s --><!-- s -->
Bei Schimmelbildung kannst du möglicherweise[/i:9d1eb] fristlos kündigen, allerdings müsstest Du dafür nachweisen, dass die Schimmelpilze toxinbildend sind und dass sich toxische Stoffe in der Atemluft befinden. Ein einfaches ärztliches Attest, das ohne Laboruntersuchung erstellt ist, reicht hierzu nicht aus (KG Berlin, Az. 8 U 124/02, 12 U 1493/00). Im Fall der fristlosen Kündigung wäre dann keine vorherige Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung erforderlich.
Wenn man die übrigen Mängel auch bedenkt, ist eine Mietminderung m. E. aber auf jeden Fall drin – und da ist es unerheblich, ob den Vermieter ein Verschulden trifft oder nicht.
Geh mal zu Deinem Mieterverein vor Ort und lass Dich zu Deinen Rechten umfassend beraten.