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Querdenkerin hat diese Frage gestellt
Seit 3 Monaten lebe ich nun in dieser Wohnung. Mein Vermiter wohnt direkt über mir.
Neben Kleinigkeiten wie zum beispiel das er mir vorschreiben will wann ich meine Lüftung im Bad anhaben kann und wann nicht (interessant das er jederzeit darüber Bescheid weiß) und wann ich meinen Müll rauszubringen habe (natürlich mache ich das trotzdem wann ich das für richtig halte) stört mich vorallem sein Verhalten.
Er klingelt Sturm, auch abends bis 22 Uhr. Wenn ich nicht aufmache, bleibt er vor meiner Wohnungstüre stehen und fängt an anzurufen. Reagiere ich auch darauf nicht, geht er an meiner Terassentüre und klopft und brüllt dort nach mir. Er lehnt sich an die Glastüre und schaut rein und hat sogar schon mit einer Taschenlampe in meiner Wohnung geleuchtet. Dies macht er täglich und das obwohl ich bereits zu ihm gesagt habe, dass er das zu unterlassen hat und ich mich in meiner Privatsphäre verletzt fühle. Ich sagte ihm, er soll mir eine sms schreiben, eine e-mail schicken oder mir einen Zettel in den Briefkasten schmeissen, wenn er der Meinung ist, das es so etwas wichtiges ist (ist es nie). Ich war auch schon duschen und er stand dann plötzlich an meiner Terassentüre, weshlab ich mich wirklich sehr gestört fühle.
Ferner ist er der Meinung über meine Zeit und meine Wohnung frei verfügen zu können und vereinbart kurzfristige Termine (das krasseste war: in 5 Minuten kommt der Vormieter und holt was ab) und erwartet, dass ich jederzeit für ihn erreichbar bin.

Ich weiß nicht mehr was ich noch machen soll, denn offensichtlich nützen Gespräche wohl nicht.

ich fühle mich komplett beobachtet und unwohl in meiner Wohnung. Privatsphäre ist etwas anderes.

Wie soll ich vorgehen?

4 Kommentare zu „Terror durch Vermieter! Stalking ? Psychoterror!”

Querdenkerin 13.10.2009 17:00

Ich sollte noch hinzufügen, dass ich in meiner Wohnung die Türe zum Keller habe. Diese Türe ist verschlossen und den Schlüssel besitze ich nicht. Der Keller kann aber auch von aussen betreten werden. Somit kann der Vermieter theoretisch jederzeit in meine Wohnung über den Keller gelangen. Ist das so zulässig?
Wenn ein weiterer Eingang zum Keller gewährleistet ist, bin ich verpflichtet die Wartungsleute die zur Heizung im Keller müssen durch meine Wohnung zu lassen?

Pete78 13.10.2009 20:17

Ist zwar keine Hilfe, aber bei diesem Verhalten, würde ich micha) vielleicht schon nach einer anderen Wohnung umschauen und wäre b) schon so paranoid, dass ich schauen würde, ob der irgendwo Kameras in der Wohnung angebracht hat. Ist alles schon vorgekommen.

Pete78 13.10.2009 20:18

Wenn du eine Rechtschutz hastm würde ich mich mal an einen RA oder an die Rechtsberatung der Versicherung wenden.

edy Experte! 14.10.2009 11:52

Hallo Querdenkerin ,
Alles was im Mietvertrag und in der Haus-
ordnung ( Teil des Mietvetrages ) steht, ist
für beide Seiten relevant.Sonst nichts.

Wenn der Keller von aussen zugänglich ist,
dann sollte dieser Zugang auch benutzt werden,darauf würde ich den Vermieter hinweisen.Den Zugang zum Keller durch deine Wohnung würde ich zustellen ( Regal usw.)und dann eben auch von aussen in den Keller gehen.
In d e i n e Wohnung darf er nur nach Anmeldung.

lg
edy

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