Querdenkerin 13.10.2009 17:00
Ich sollte noch hinzufügen, dass ich in meiner Wohnung die Türe zum Keller habe. Diese Türe ist verschlossen und den Schlüssel besitze ich nicht. Der Keller kann aber auch von aussen betreten werden. Somit kann der Vermieter theoretisch jederzeit in meine Wohnung über den Keller gelangen. Ist das so zulässig?
Wenn ein weiterer Eingang zum Keller gewährleistet ist, bin ich verpflichtet die Wartungsleute die zur Heizung im Keller müssen durch meine Wohnung zu lassen?
Pete78 13.10.2009 20:17
Ist zwar keine Hilfe, aber bei diesem Verhalten, würde ich micha) vielleicht schon nach einer anderen Wohnung umschauen und wäre b) schon so paranoid, dass ich schauen würde, ob der irgendwo Kameras in der Wohnung angebracht hat. Ist alles schon vorgekommen.
Pete78 13.10.2009 20:18
Wenn du eine Rechtschutz hastm würde ich mich mal an einen RA oder an die Rechtsberatung der Versicherung wenden.
edy 14.10.2009 11:52
Hallo Querdenkerin ,
Alles was im Mietvertrag und in der Haus-
ordnung ( Teil des Mietvetrages ) steht, ist
für beide Seiten relevant.Sonst nichts.
Wenn der Keller von aussen zugänglich ist,
dann sollte dieser Zugang auch benutzt werden,darauf würde ich den Vermieter hinweisen.Den Zugang zum Keller durch deine Wohnung würde ich zustellen ( Regal usw.)und dann eben auch von aussen in den Keller gehen.
In d e i n e Wohnung darf er nur nach Anmeldung.
lg
edy