volker*
Hallo Hoschi,
wenn aus Brandschutzgründen eine Tür eingebaut werden musste, wird als Folge davon vermutlich auch eine Entlüftung des innen liegenden Raumes einzubauen sein.
Kann jedoch nur anhand der Bauordnung des Bundeslandes, in dem die Wohnung liegt, beurteilt werden.
Beides sind jedoch Modernisierungen, die nach den Bestimmungen des BGB auf die Miete umgelegt verden können.
Wenn Vermieter keine Entlüftung einbaut, solltest du mit dem Mieterverein oder einem Anwalt die Frage der Mietminderung klären.
Viele Grüße
Volker