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Räumungsurteil auch gegen berechtigten Mitbewohner
Will ein Vermieter seinen Mieter, der sich trotz Kündigung weigert auszuziehen, aus der Wohnung bringen, benötigt er hierfür ein Räumungsurteil, das auf Antrag vom Gerichtsvollzieher vollstreckt wird. Hierbei sollte er jedoch genau darauf achten, welche Personen außer dem Mieter die Wohnung nutzen.
Haben nämlich andere Personen, die nicht Mietvertragspartei sind, einen Mitgewahrsam an der Wohnung, so muss der Räumungstitel auch gegen diese Mitbewohner erwirkt werden. Das gilt insbesondere für den Ehegatten des Mieters, dem grundsätzlich ein Mitbenutzungsrecht an der Wohnung seines Partners zusteht.
Beschluss des BGH vom 25.06.2004
IXa ZB 29/04
NZM 2004, 701
NJW 2004, 3041