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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zur Kleinreparaturenklausel in meinem Mietvertrag (ist mein erster).
- Standardmietvertrag "Haus & Grund"
-§ 14 4.: "Die Mieter hat die Kosten für Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume zu tragen. ...umfassen u. a. Fenster und Türverschlüsse, Verschlusseinrichtungen von Fensterläden/ Rolläden.
- es ist KEIN Betrag für den Einzelfall oder ein Höchstbetrag eingetragen

Muss hier ein Betrag eingetragen sein, damit die Klausel gültig ist oder reicht es, dass sie im Mietvertag steht, um Gültigkeit zu haben?

Gestern ist am Rollladen der Terrassentür der Riemen gerissen und das Fenster in der Küche lässt sich seit kurzem nicht mehr richtig verschließen.
Die Riemen sind schon sehr alt und brüchig, also durch Verschleiß kaputtgegangen und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch.
Um eine Reparatur komme ich wohl nicht herum, aber zahlt die mein Vermieter oder ich?

Falls die Frage schon tausendmal gestellt wurde- sorry. Aber ich habe im Forum noch keine passende Antwort gefunden. Also, jetzt schon mal vielen Dank für die Hilfe.
Stichwörter: kleinreparaturenklausel

2 Kommentare zu „Kleinreparaturenklausel”

Gast Experte!

kommt darauf wie alt Ihr Mietvertrag ist und wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen.
Normalerweise steht in Haus & Grund Mietverträgen auch der Höchstbetrag, den Mieter an Kleinreparaturen zahlen müssen. Hier geht man von ca. 77 EU aus.
Grundsätzlich aber sollten Sie den Vermieter informieren und sich mit ihm einigen. Vielleicht übernimmt er die Kosten. Auch muss er sich das Fenster erst einmal ansehen um sehen zu können woran der Fehler liegt.
Wenn Sie allein nun einen Handwerker bestellen, so zahlen Sie auch.
Daher muss das der Vermieter machen.
Da man auch überhaupt noch nicht weiß ob es sich bei dem schlecht schließenden Fenster um eine Kleinreparatur handelt oder eine größere Sache, fällt dies nicht in Ihren Befugnisbereich.
Möglich aber auch, dass das Fenster nur geölt werden muss.
Diese Kleinigkeit wäre Sache des Mieters.
Also bitte den Vermieter informieren!

Andi_NRW


-§ 14 4.: "Die Mieter hat die Kosten für Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume zu tragen. ...umfassen u. a. Fenster und Türverschlüsse, Verschlusseinrichtungen von Fensterläden/ Rolläden.
- es ist KEIN Betrag für den Einzelfall oder ein Höchstbetrag eingetragen

Muss hier ein Betrag eingetragen sein, damit die Klausel gültig ist oder reicht es, dass sie im Mietvertag steht, um Gültigkeit zu haben?

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Hallo,

ich möchte das hier noch mal kurz aufgreifen, da ich einige Dinge noch nicht verstehe:

In meinem Mietvertrag ist ausschließlich "je Kalenderjahr 8% der Jahresnettokaltmiete" angegeben, also ca. 250 Euro. Das weicht ja schon mal ziemlich von den o.g. 77 Euro ab.

Ich habe irgendwo hier gelesen, daß es auch einen Betrag pro Reparatur (pro Rechnung) geben soll, der nicht überschritten werden darf.

Ist da irgendetwas gesetzlich festgeschrieben, oder muß ich die angegebenen 250 Euro tatsächlich für eine einzige Kleinreparatur zahlen?

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