Bladder 18.08.2010 10:00
Bei der Aufnahme von Ehepartnern und/oder Kindern ist keine Genehmigung des Vermieters erforderlich, sondern nur die Meldung, dass...
Niemand kann einem Mieter vorschreiben, wann und wie lange er eine Mietwohnung benutzt. Daher auch keine Bedenken, weil ja nun der Sohn der Hauptnutzer der Wohnung ist.
Dem Vermieter dürfte dies auch egal sein (bis auf eine Überbelegung der Wohnung), er hat ja den Mietvertrag mit einem solventen Mieter geschlossen, der für alles haftbar ist.
Kringelkreis 20.08.2010 12:24
Ok, dann vertraue ich mal deiner Kompetenz.
Vielen Dank!