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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo...
ich stehe wohlmöglich vor einem großen problem, und hoffe, dass mich jemand ein wenig zur rechtssache beraten kann!

meine eltern und ich bewohnen eine neubau-mietwohnung seit 1996. wir haben einen mietvertrag bis 2012. der eigentümer der wohnung will die wohnung weiterverkaufen, aber er findet keinen käufer, da sich bereits vermietete wohnungen schwer verkaufen lassen.

er war 3 mal mit potenziellen käufern zur besichtigung in der wohnung. wir haben seit dem jahr 2005 einen trockner im badezimmer (kein fenster, kaum mögichkeit zur durchlüftung) stehen, der hat oben an der decke ein wenig schimmel verursacht. (allerdings keine große fläche)

auf jeden fall habe ich gemeint, dass wir uns darum kümmern werden, und der schimmel sehr bald entfernt wird. damit war er einverstanden. 2 monate beantragt er eine räumungsklage (ohne davor nochmal die wohnung besichtigt zu haben!) und das gericht hat sie stattgegeben (wahrscheinlich wegen bildmaterial).

am 20.03. haben meine eltern das schreiben erhalten. ein gerichtstermin steht für den 03.05. an. heute, knapp einen monat später erfahre ich erst davon. und meine eltern haben diesbzgl noch nichts dagegen getan, keinen anwalt aufgesucht.. einfach weil sie die hälfte vom schreiben gar nicht verstanden haben (sprachbarriere), und weil sie zeitlich sehr beschränkt waren (arbeit im ausland) ...

er wirft ihnen konkret vor, "erheblich nachteiliger Gebrauch vom Bestandsgegenstand; es wurde keine Lüftung vorgenommen, sodass sich Schimmel bildete, Beschädigungen an Wohnungssubstanz"

wie sieht die lage nun aus? ist die räumungsklage in der form eigentlich berechtigt? denn meine eltern waren bei den besuchen des eigentümers nie anwesend, nur ich.. und er hat mich wohl für den mieter gehalten! er hat nie schriftliche abmahnungen oder ähnliches geschickt. daher waren sie sehr erstaunt, als die räumungsklage eingetroffen ist. ihnen wurde praktisch nicht die "chance" gegeben, die mängel zu beheben, bevor sie mit konsequenzen zu rechnen hätten...

was machen sie jetzt am besten? anwalt aufsuchen und... ? gibt es noch sowas wie eine einspruchsfrist, sofern sie anwendbar ist in diesem fall? der schimmel wurde schon entfernt, die wohnung ist auch ansonsten in einem super zustand...

bitte um rat!
marc


ps: es geht hier um österreichisches mietrecht... ich hoffe, das weicht nicht zu sehr vom deutschen ab
Stichwörter: wegen + räumungsklage + schimmel

5 Kommentare zu „räumungsklage wegen schimmel...”

fin Experte!

Ich kann hier leider nicht für österreichisches Recht bürgen nur mit dem normalen Menschenverstand denken in diesem Fall.
Wer hat denn das Bildmaterial gemacht auf das sich das Gericht gestützt haben soll? Der Vermieter bei seinem einmaligen Besuch?
Wenn der Vermieter akzeptiert hatte, dass Sie den Schimmel beseitigen, so hätte er die Wohnung noch einmal aufsuchen müssen um das zu kontrollieren. Oder er hätte Handwerker auf Ihre Kosten bestellen können. Der Trockner hätte auch entfernt werden müssen, denn einen Trockner stellt man nicht in einen Raum ohne Lüftung. Hier ist Schaden vorprogrammiert.
Dies alles hätte der Vermieter von Ihnen verlangen dürfen. Für eine Kündigung aber reicht das nicht aus, wenn die Mietzahlungen immer pünktlich waren. Die Sache hier scheint mir als Grund dafür genutzt zu werden, um das Haus leer zu bekommen.

marc-p

mietzahlungen waren eigentlich immer pünktlich! und der eigentümer selbst hat die fotos beim dritten (und letzten) besuch gemacht.

das selbe denke ich mir auch... die klage wegen dem schimmel ist nur ein lächerlicher vorwand. dem gericht könnte man das durchaus glaubhaft rüberbringen.. aber ich habe ein dermaßen schlechtes gefühl, vor allem weil meine eltern nun einen monat nach bekanntwerden der klage sich noch immer nicht gerührt haben...

<!-- s :( --><!-- s :( -->

marc-p

ein freund hat gemeint, dass die räumungsklage nie stattgegeben hätte werden dürfen, da er die mieter, also meine eltern, weder schriftlich noch mündlich gemahnt hat.

ist da was dran?

fin Experte!

Mündlich mahnen hat er Sie ja nicht mehr brauchen, da Sie bei seinem Besuch die Beseitigung des Schadens übernehmen wollten.
Nur wenn keine Beseitigung stattfand und der Trockner immer noch dastand (dafür muss der Vermieter aber nachkontrolliert haben), dann muss er mahnen. Die Untätigkeit Ihrer Eltern (sie hätten der Räumungsklage widersprechen müssen), ist natürlich ein Problem.

marc-p

danke für die antwort... <!-- s :) --><!-- s :) -->

nun, nachdem die einmonatige einspruchsfrist abgelaufen ist, bleibt nur die sogenannte "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" innerhalb von 14 tagen... werde aber im internet nicht schlau, wann eine solche gewährt werden kann...

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