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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

im Mietvertrag unter §9 Abs. 3 steht, dass ich verpflichtet bin die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur €125 und der dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen.
Wenn die Repararturrechnung 200€ ausmacht, muss ich dann gar nichts zahlen oder 125€ Eigenanteil?Wie ist das mit den 6% zu verstehen?
Stichwörter: mieträume + setzung + instandhaltung

1 Kommentar zu „Instandhaltung u -setzung der Mieträume”

Susanne Experte!

Es handelt sich um eine sog. Kleinreparaturklausel.
1. Du zahlst nur Rechnungen bis 125 €, bei einer Rechnung von 200€ zahlst Du gar nichts.
2. Fallen in einem Jahr mehrere Reparaturen an, deren Rechnung von Dir getragen wurden (bis 125), so zahlst Du aber insgesamt nur bis einer Summe von 6% der Kaltmiete.
z.B. beträgt Deine Kaltmiete 500€/Monat, so zahlst Du alle Rechnungen bis 125 € bis zu einem Gesamtbetrag von 360.-€

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