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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ein kleines Problem aus dem engsten Freundeskreis:

Die Mieter bewohnen seit vielen Jahren in einem 2-Familienhaus eine Wohnung (vermietete Eigentumswohnung eines dort nicht lebenden VM). Die Wohnung hat keinen Keller, wohl aber einen geräumigen Hobbyraum. Dieser ist per Mietvertrag mitvermietet. Im Hobbyraum befindet sich noch eine verschlossene Türe - die Vormieter wussten auf Anfrage seinerzeit nicht zu sagen, was sich dahinter befindet.

Nun - jetzt kommt der VM auf die Idee, die Hinterlegung eines Schlüssels zum Hobbyraum beim (noch dazu unliebsamen) Nachbarn zu verlangen, da er ein "Wegerecht" habe, denn hinter besagter Türe befände sich eine Hebeanlage, zu der der Zutritt im Notfall möglich sein müsse.

Technisch einzusehen - ABER:
1.) Hatte die Hauratversicherung bei Abschluss für den Hobbyraum spezielle Sicherungen verlangt (teilweise wertvollerer Inhalt) und der Vertreter signalisierte schon, daß eine Herausgabe eines Schlüssels problematisch sein kann.
2.) Ist diese Einschränkung der Nutzung (ich sehe dies als nichts anderes) im Mietvertrag nicht erwähnt.

Daß ein Zugang zum Technikraum für den Notfall gewährleistet sein muss, sehen die Mieter ein - jedoch nicht, daß sie dafür den Schlüssel bei genau DIESEM Nachbarn hinterlegen sollen, und erst Recht nicht, eine Einschränkung ihres - wie es so schön heißt - eigentumsähnlichen Rechts ohne jeglichen Ausgleich hinzunehmen.

Wie sehr ihr das: Verursacht eine solche Schlechterstellung das Recht auf angemessene Minderung der Miete? Wohlgemerkt, im Mietvertrag steht da nichts darüber drin.

Ralf
Stichwörter: wegerecht + hobbyraum

4 Kommentare zu „Wegerecht durch Hobbyraum?”

Susanne Experte!

I.d.R.kommt im Notfall die Feuerwehr und die brauchen keine Schlüssel. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Rein technisch gefragt: Was macht so eine Hebeanlage und wie sieht der Notfall aus? (Grundwasser?)
Sollte es sich hier nicht um Gemeinschaftseigentum handeln? Was hat demnach der Nachbar damit zu tun?
Ist der Hobbyraum im MV mitvermietet kann der VM gar nichts tun, eine Teilkündigung ist nicht möglich.

Fressbaeckchen Experte!

So - hab mal rückgefragt ...

100%ige Antworten können die als "nur" Mieter ja nicht geben (insbesondere wie dieser Raum in der Teilungserklärung erwähnt wird).

1.) Die Hebanlage hebt wohl Abwasser aus den Kellerräumen (es gibt dort u.a. auch eine Toilette) auf Kanalniveau (das Haus wurde 1993 anstelle eines uralt-Hauses gebaut, der Kanal dürfte also viel älter sein).
2.) Der Notfall würde wohl so aussehen: Hebeanlage putt ---&gt; Kacke im Keller *g*
3.) Der besagte Nachbar ist der andere Bewohner des 2-Familienhauses
4.) VERMUTLICH ist der Technikraum Gemeinschaftseigentum
5.) Eine (Teil-)Kündigung steht nicht zur Debatte - es geht darum, daß der VM nun etwas verlangt, was er a) aus dem Mietvertrag nicht herleiten kann, aber b) bei Abschluß doch wohl wissen musste! ---&gt; Mieter auf der Suche nach einem Objekt mit Hobbyraum würden sich die Anmietung evtl. überlegen, wenn sie wissen, daß sie nicht "Herr im eigenen bezahlten Haus" sind.
Frage deshalb: Geldwerte Entschädigung für die Gewährung des Zugangs? Und: Hinterlegung bei einer anderen Nachbarin (es stehen 2 Häuser auf dem Grundstück) möglich?

Ralf

Susanne Experte!

Ich denke auch, dass Dein Vorschlag möglich ist und nur reine Verhandlungssache.
Grundsätzlich besteht m.E. kein Anspruch auf Schlüssel durch den Eigentümer.
Ausserdem fehlt mir die Logik dazu. Muss die Hebeanlage regelmässig geprüft werden, wenn ja, wie wurde da bis dato verfahren?
Denn: offensichtlich merkt man doch erst dass die kaputt ist, wenn der Keller unter Wasser steht. (da kann man sich den Schlüssel dann immer noch holen)

Fressbaeckchen Experte!

Tja - wie wurde bis dato verfahren ... offenbar hat sich seit 1996 NIEMAND um die Hebeanlage gekümmert *g*.

Ralf

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