volker*
Hallo Tiny,
der Hobbyraum ist nur von deiner Wohnung aus zu erreichen? Dann zählt er auch voll zur Wohnfläche.
Wenn er als Zubehörraum auch anderen Mietern zur Verfügung steht, gehört er gar nicht zur Wohnfläche.
Wenn er unbeheizt ist, könnte analog zu einem Wintergarten die Fläche zur Hälfte angerechnet werden.
Viele Grüße
Volker