Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung und hier bei der Straßenreinigung:
Das Grundstück ist etwa zur Hälfte mit dem vermieteten Gebäude und mit einem Garten, über den allein der Vermieter verfügt, belegt. Das GRundstück ist ein Eckgrundstück, wobei die Seite des Gartens (Vermieter) das Eck bildet und die Seite mit dem Haus an andere Grundstücke anschließt (die Zufahrt und Front weisen natürlich zur Straße:
Straße
ITTTTTxxI Straße
I
Also das erste x ist das Haus (mit kleiner Zufahrt und Front zur Straße, das zweite x ist der Garten mit Zugang zur Straße oben und Straße rechts.
Der Vermieter will nun, dass die Parteien sämtliche[/b:f2b6c] Straßenreinigungs- und Abwasserkosten des Grundstücks übernehmen, obwohl der größte Teil (ca. 2/3) des Grundstücks unter seiner Verfügung stehen und zur Straße weisen.
Geht das? Im Mietvertrag ist weder von einer Gartennutzung die Rede noch von vermietetem Objekt (vermietet wird nur das Haus + Keller).
Grüße
Don
PS: Ich hoffe, dass das verständlich war