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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe einige Fragen über Mietminderung.... wir wohnen seid 13 Jahren in einer Altbauwohnung... 2003 ging es mit den ersten Mängel los... Schimmelbefahl.... 2004 bildete sich ein Wasserfleck an unserer Wohnzimmerwand... die Rolläden haben den geist aufgegeben... Schimmelbefahl im Badezimmer wurde immer ausgeprägter... die Decke in der Küche bekam einen Riss der immer größer wird... Verwalter wurde angeschrieben und über die Mängel informiert... meldete sich jedoch nicht... Miete wurde um 300 € gekürzt.... Verwalter meldete sich trotzdem nicht... erst nach 18 Monaten... wie stehen unsere Chancen vor Gericht??Ah ja vergass zu erwähnen das der erste Beleg von der Hausverwaltung falsch ausgestellt war und wir in 11 Jahren jeweils 50 DM später 80 DM zuviel an Miete gezahlt haben... dies wurde auch erst 2003 festgestellt nachdem wir beim Mieterverband waren... die jedoch zu unfähig um uns zu vertreten!
Stichwörter: ect + feuchte + mietminderung + schimmelbefall + wand

1 Kommentar zu „Mietminderung bei, Schimmelbefall feuchte Wand, ect.”

Der_Mario Experte!

Schreibt nochmal den Vermieter an, listet alle Mängel auf, fordert die Beseitigung dieser Mängel und (Wichtig) setzt eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel.
Weist darauf hin, dass Ihr nach Ablauf der Frist selbst Angebote von Fachfirmen einholen werdet und die notwendigen Arbeiten dann auf Kosten des Vermieters erledigen lassen werdet.
Läuft die Frist ab, ohne dass sich etwas tut, setzt diese Drohung auch um.

Möglicherweise kannst Du auch zusätzlich zur Mietminderung einen Teil der Miete einbehalten (vorläufig, müsste im Gegensatz zur Mietminderung nach Beseitigung der Mängel aber gezahlt werden), um weiter Druck zu machen. Üblicherweise sieht die Rechtsprechung das 3 bis 5-fache der Mietminderung als angemessen an, jedoch niemals die gesamte Mietzahlung.
Auch wenn Du nicht dazu verpflichtet bist, solltest Du diese Möglichkeit in Deinem Schreiben ankündigen, wenn Du überlegst, davon Gebrauch zu machen.

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