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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wohnt ein Paar in einer Zweizimmerwohnung und meldet sich Nachwuchs an, so kann der - eigentlich auf eine bestimmte Laufzeit festgelegte - Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden, damit die Wohnverhältnisse für die vergrößerte Familie nicht unzumutbar werden (Landgericht Braunschweig, 6 T 68/9 8) . <br />
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Betriebskosten: Wird für ein Mehrfamilienhaus ein Zwangsverwalter bestellt, so haben die Mieter auch Anspruch auf die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für bereits abgelaufene Abrechnungszeiträume, in denen der Zwangsverwalter noch nicht im Amt war. Ergeben sich aus diesen Abrechnungen Erstattungsbeträge, so ist der Verwalter zur Rückzahlung verpflichtet (Landgericht Zwickau, 6 S 83/02). <br />
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Bankrecht: Verkauft der Kreditvermittler einer Bank einem Kunden eine überteuerte Eigentumswohnung (hier: für rund 68 000 Euro), stellt sich jedoch bei der Zwangsversteigerung heraus, dass der Verkehrswert deutlich niedriger liegt (hier: bei 44 000 Euro), so muss die Bank Schadenersatz leisten, wenn sie von der Vorgehensweise ihres Vermittlers wusste (Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 662/00). <br />
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Mietrecht: Ein Vermieter darf es einem Mieter, der Sozialhilfe bezieht, nicht verbieten, ein Untermietverhältnis zu betreiben, wenn er dadurch die Wohnung finanzieren kann. Allerdings darf er ihm eine preiswertere Ersatzwohnung anbieten (Landgericht Hamburg, 334 T 37/01). <br />
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Eigentumswohnung: Der Käufer einer Wohnung in einer Eigentumswohnungsanlage kann von den anderen Eigentümern nicht dazu verpflichtet werden, die Fenster in seiner Wohnung, die vom Verkäufer entgegen dem Bauplan vergrößert wurden, wieder zu verkleinern, da der Käufer die Maßnahme nicht zu vertreten hat. (hier kam hinzu, dass sich durch den Umbau keinerlei Nachteile für die Nachbarn ergaben) (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 178/01). <br />
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Mietrecht: Lebt die Schwester einer Hausbesitzerin in einem von ihr finanzierten Anbau und wurde vereinbart, dass beim Auszug der "nicht abgewohnte Teil" von der Hausbesitzerin erstattet wird, so ist ein Mietvertrag zustande bekommen - mit der Folge, dass die seit dem Einzug entstandenen (fiktiven) Mietzahlungen vom Erstattungsbetrag abzuziehen sind (Bundesgerichtshof, V ZR 333/01). <br />
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Mietrecht: Ein Mieter, der direkt unter seinem Dach mehrere Wespennester entdeckt, kann sofort "ohne mit dem Vermieter Rücksprache zu halten", die Entfernung veranlassen und die dafür angefallenen Kosten (hier: für die Feuerwehr in Höhe von rund 390 Euro) dem Vermieter in Rechnung stellen. Wespennester stellen eine "nicht unerhebliche Gefahr" für die Mieter dar (Amtsgericht Meppen, 8 C 92/03). <br />
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Notarrecht: Zahlt ein Notar einem Mandanten den Erlös aus dem Verkauf einer Wohnung zu spät aus, so kann der Wohnungsverkäufer Schadenersatz verlangen (hier: 2600 Euro), wenn er das Geld (55 000 Euro) bei einer früheren Überweisung zu günstigeren Konditionen in einen Fonds hätte investieren können (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, 7 U 99/02). <br />
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Mietrecht: Auch wenn die Gefahr in einer Mietwohnung durch Ölgeruch und -dämpfe, die aus dem Keller nach oben steigen, (noch) nicht vom Gesundheitsamt "bestätigt" wurde, kann ein Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn die Beweisaufnahme des Gerichts "unstreitig ergeben hat", dass es in der gesamten Wohnung nach Öl riecht. Das gilt zumal dann, wenn die Mieter - ärztlich bescheinigt - seitdem an Atemwegserkrankungen leiden (Amtsgericht Flensburg, 63 C 245/99). <br />
Quelle:Welt.de<br />
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Stichwörter: urteile

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